Dr. Henrike von Scheliha wird neue Juniorprofessorin der Bucerius Law School

Am 01. Juni 2024 startete Dr. Henrike von Scheliha als Juniorprofessorin für Bürgerliches Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht an der Bucerius Law School.

Hochschulprofil |

Zur Person

Die Juristin Dr. von Scheliha war zuvor von 2022 bis 2024 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht im Dezernat BVR Prof. Henning Radtke mit dem Schwerpunkt Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht tätig.

Ihre akademische Laufbahn und ihre beruflichen Erfahrungen spiegeln ihre Leidenschaft für die Verbindung unterschiedlicher Rechtssysteme wider. Als Alumna des Deutsch-Französischen Magisterstudiengangs (DFM) in Rechtswissenschaften, der ein seit 1990 bestehendes deutsch-französisches Gemeinschaftsangebot der Universitäten Köln und Paris 1 (Panthéon-Sorbonne) ist und aus einem vollwertigen Jurastudium sowie einem eigenständigen Bachelor of Law (LL.B) besteht, hat sie nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch interkulturelle Kompetenzen erworben.

 

Beruflicher Werdegang nach dem DFM

Dr. von Scheliha absolvierte nach dem Deutsch-Französischen Magisterstudiengang (DFM) in Köln ihr erstes Staatsexamen. Anschließend promovierte sie unter der Betreuung von Prof. Dauner-Lieb rechtsvergleichend im Familienrecht bzw Abstammungsrecht. Ihre Dissertation trug den Titel: "Familiäre Autonomie und autonome Familie – Die Selbstbestimmung bei der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung im deutsch-französischen Vergleich".

Diese wissenschaftliche Arbeit verdeutlicht ihren tiefen Einblick in die rechtlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Deutschland und Frankreich.

Nach ihrer Promotion absolvierte Dr. von Scheliha ihr Referendariat in Köln und Brüssel und arbeitete danach als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe.

Dort war sie insbesondere mit Art. 6 GG mit seinen unterschiedlichen Gewährleistungen (Ehefreiheit, Freiheit der Familie, Elterngrundrecht, Wächteramt im Interesse des Kindes) befasst und hat wichtige Kammer- und Senatsentscheidungen vorbereitet, indem sie Voten zur Zulässigkeit und Begründetheit verfassungsgerichtlicher Verfahren und Entscheidungsentwürfe verfasst hat.

Neben der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden, die größtenteils sorge- und umgangsrechtliche fachgerichtliche Streitigkeiten zum Gegenstand hatten, hat sie sich insbesondere mit der Grundrechtsdogmatik des Elterngrundrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG und den sich hier stellenden Fragen der Eltern-Kind-Zuordnung befasst, zu den sie auch bereits in ihrer Dissertation geforscht hat.

Zudem hat sie sich für die Gesamtbelange des BVerfG engagiert, in dem sie etwa den Jahresbericht des Bundesverfassungsgerichts mit verantwortet hat. Die zahlreichen in Karlsruhe gesammelten fachlichen, aber auch persönlichen Erfahrungen haben sie sehr geprägt.

 

Verbindung zum DFM Studiengang

Der DFM Studiengang hat für Dr. von Scheliha eine besondere Bedeutung. Sie verbindet damit eine lebendige deutsch-französische Freundschaft, spannende interkulturelle und internationale Erfahrungen sowohl im In- als auch im Ausland. Der enge Austausch und die gegenseitige Unterstützung in schwierigen Zeiten haben zu gemeinsamen Herausforderungen und Erfolgen geführt. Das Teilen unterschiedlicher Perspektiven und anregende Diskussionen haben ihre juristische Laufbahn entscheidend geprägt.

 

Einfluss des DFM auf den beruflichen Werdegang

Die rechtsvergleichende Promotion von Dr. von Scheliha ist ein direktes Ergebnis ihres Studiums im DFM Studiengang. Darüber hinaus hat ihr Engagement im Alumni-Verein des DFM ihr zahlreiche spannende Menschen und interessante Kontakte gebracht. Diese Netzwerke haben ihre berufliche Karriere maßgeblich beeinflusst und ihr neue Perspektiven eröffnet.

 

Podcastfolge „Irgendwas mit Recht“

Dr. von Scheliha hat eine Podcastfolge bei "Irgendwas mit Recht" aufgenommen, in der sie ausführlich über ihre Arbeit am Bundesverfassungsgericht spricht. Die Folge ist hier zu finden: Podcastfolge bei "Irgendwas mit Recht".

Unsere neue Juniorprofessorin bringt ihre umfassenden Erfahrungen und ihr Engagement für die deutsch-französische Zusammenarbeit in die akademische Lehre und Forschung an unserer Hochschule ein. Sie wird sicherlich eine Bereicherung für unsere Hochschule und die Studierenden sein.

Text

Stella Vassillière

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