Dr. Jürgen Treber spricht über Mitbestimmung in sozialen Angelegenheit

„Von Überwachungseinrichtungen, konkreten Gefährdungen und betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen – aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht“

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Das war der Vortragstitel, den Dr. Jürgen Treber, Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt, für seinen lehrreichen Vortrag im Rahmen einer Veranstaltung des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. am 21. März 2018 an der Bucerius Law School wählte.

Treber berichtete nach der Begrüßung durch Professor Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, im voll besetzten Auditorium über drei Mitbestimmungstatbestände des § 87 Betriebsverfassungsgesetz, die den Ersten Senat des höchsten deutschen Arbeitsgerichts in jüngerer Zeit besonders beschäftigt haben: Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, über den Gesundheitsschutz sowie Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden und deren Änderung. Er erläuterte die umstrittene Judikatur „seines“ Senats, zeigte Rechtsprechungslinien auf, bettete sie in die Dogmatik des Betriebsverfassungsrechts ein und antwortete präzise auf die zahlreichen kritischen Fragen der anwesenden Praktiker.

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Text: Jatayu Holznagel, Student; Fotos: Matthias Jacobs

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