Dr. Markus Wünschelbaum ausgezeichnet

Dissertationspreis des Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. 2022 für arbeitsrechtliche Untersuchung über kollektivautonomen Datenschutz

Forschung & Fakultät |

Am 10. November 2022 ist Dr. Markus Wünschelbaum vom Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. für seine Untersuchung mit dem Titel "Kollektivautonomer Datenschutz – Kollektivvereinbarungen nach Art. 88 DSGVO und ihre Gestaltungskontrolle" mit dem Dissertationspreis für das Jahr 2022 ausgezeichnet worden. Überreicht wurde der Preis auf der 3. Landestagung Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) durch den Präsidenten des DArbGV, Dr. Holger Schrade (zugleich Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm), und – stellvertretend für die Jury – durch Prof. Dr. Adam Sagan, Universität Bayreuth. Wünschelbaum ist Alumnus der Bucerius Law School und war Doktorand bei Prof. Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Hochschule, der die Dissertation betreut hat.

Ausgezeichnet wird mit dem Preis einmal jährlich die beste an einer deutschen Hochschule angefertigte Dissertation auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (einschließlich der Rechtsvergleichung und des Europäischen Rechts). Der Dissertationspreis ist mit 4.000 Euro dotiert. Prämiert werden herausragende Arbeiten, die einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag zur Analyse und Weiterentwicklung des Arbeitsrechts, einschließlich der höchstrichterlichen Rechtsprechung, leisten.

Um was geht es in der Dissertation, die im Verlag Mohr Siebeck in Tübingen erschienen ist? Es geht um die Frage, ob Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge von der DSGVO abweichen dürfen und wenn ja: wie? Die Kollektivparteien sind bei der Umsetzung der DSGVO aufeinander angewiesen, gerade weil das Bußgeldrisiko bei Verstößen für Arbeitgeber und Betriebsräte hoch ist. Wünschelbaum lotet Gestaltungsmöglichkeiten aus und setzt bei der Diskussion um die Grenzen der Öffnungsklausel neue Impulse: Wichtig ist nicht, ob man abweichen darf, sondern wovon.

Dazu konkretisiert er das entscheidende Schutzniveau nach Art. 88 DSGVO – insbesondere im Lichte der Kollektivautonomie nach Art. 28 GrCh. Hieraus erwächst mit der Gestaltungskontrolle eine Methode zur Ermittlung von Gestaltungsspielräumen und ihrer Grenzen. Die Anwendung wird anhand von Klauselvorschlägen unterschiedlicher Risikokategorien präsentiert. Damit wird zu einem kollektivautonomen Datenschutz beigetragen, der das Schutzniveau der DSGVO wahrt und Anpassungen an betriebliche Bedürfnisse ermöglicht. 

Die Arbeit wurde außerdem mit dem KLIEMT-Dissertationspreis 2021 als beste Dissertation im Arbeitsrecht an der Bucerius Law School ausgezeichnet.
 

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