Am 29. November 2022 ist Dr. Philipp Knitter für seine herausragende, an der Bucerius Law School abgeschlossene Dissertation „Digitale Weisungen – Arbeitgeberentscheidungen auf Grundlage algorithmischen Berechnungen“ mit dem Hugo Sinzheimer Preis 2022 ausgezeichnet worden.
Überreicht wurde der Preis anlässlich der jährlichen Sinzheimer-Vorlesung des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) in der Europäischen Akademie der Arbeit in Frankfurt am Main durch Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des HSI, und Prof. Dr. Reingard Zimmer, Mitglied der Jury des Preises, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, die freundlicherweise die Laudatio hielt.
Der Preis wird seit 2011 für herausragende arbeitsrechtliche, an einer deutschsprachigen Universität abgeschlossene Dissertationen vergeben. Er ist Hugo Sinzheimer gewidmet, der das Arbeitsrecht in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, entscheidend geprägt hat. Ausgezeichnet werden Arbeiten, die einen Beitrag zur Analyse und Weiterentwicklung des Arbeitsrechts mit dem Leitbild der Würde der arbeitenden Menschen und der sozialen Selbstbestimmung im Arbeitsleben leisten.
Knitter ist Alumnus der Bucerius Law School und war Doktorand bei Prof. Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Hochschule, der die Dissertation betreut hat.
Um was geht es in der Arbeit von Knitter? Seit Jahrzehnten wird prognostiziert, wann welche Berufe von Maschinen übernommen werden. Dass auch klassische Arbeitgeberfunktionen, wie die Ausübung des Weisungsrechts, an technische Systeme delegiert werden, wird bislang kaum beachtet.
In der Untersuchung definiert Knitter digitale Weisungen, als Arbeitgeberweisungen, denen entweder unmittelbar oder mittelbar Entscheidungen eines algorithmischen Systems zugrunde liegen. Digitale Weisungen ergehen vor allem in der Schicht- und Einsatzplanung. Ihre Implementierung in Betrieben löst nicht nur Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus. Das geltende Recht fordert, dass automatisierte Weisungsentscheidungen transparent und billig (§ 106 GewO) getroffen werden.
Arbeitnehmer und Betriebsräte müssen die Möglichkeit haben, mit dem Weisungsgeber in einen argumentativen Austausch zu treten. Dort, wo technische Systeme diesem Erfordernis von »Responsivität« (noch) nicht genügen, stehen Weisungen unter dem Vorbehalt einer menschlichen Letztentscheidung.
Die Untersuchung von Knitter, die im Verlag Duncker und Humblot erschienen ist, war bereits im Sommer 2022 mit dem Wissenschaftspreis der Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts (Wolfgang-Hromadka-Stiftung) ausgezeichnet worden. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Markus Stoffels, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.