Am 9. Juli 2022 wurde auf Einladung des Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. der Gesetzentwurf zum modernen Betriebsverfassungsgesetz von Verena zu Dohna (IG Metall) und Dr. Ulrike Schweibert (Schweibert Lessmann) in einem spannenden Streitgespräch diskutiert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Birgit Voßkühler (Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Hamburg).
Verleihung des Dissertationspreis
Zu Beginn der Veranstaltung verlieh der Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. den Dissertationspreis 2022 an Dr. Paulina Holle für ihre hervorragende Arbeit mit dem Titel „Die Nichtfortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse – zur Freiheit und Bindung des Arbeitgebers im vertraglich vorgeprägten Raum“. Stellvertretend für die Jury, die sich aus Professor Dr. Stefan Lunk (Christian-Albrechts-Universität Kiel), Professor Dr. Holger Brecht-Heitzmann (Hochschule der Bundesagentur für Arbeit) und Dr. Nils Schramm (Schramm Meyer Kuhnke) zusammensetzte, hielt Dr. Nina Tholuck (Schramm Meyer Kuhnke) die Laudatio.
Präsentation des Gesetzesentwurfs
Verena zu Dohna schilderte die Entstehungsgeschichte und zentralen Punkte des Gesetzentwurfs. Das Betriebsverfassungsgesetz 1972 wird seit fünfzig Jahren ohne umfassende Reform praktiziert. In den letzten Jahrzehnten haben sich jedoch die Arbeitswelt und mithin die betrieblichen Herausforderungen durch Modernisierung, Digitalisierung und Globalisierung grundlegend verändert.
Als Reaktion auf den Wandel hat eine Gruppe von Expert*innen aus den DGB-Gewerkschaften, der Hans-Böckler-Stiftung sowie Professoren der Universitäten Göttingen und Bremen nun auf Initiative des DGB-Vorstands einen „Gesetzentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz“ vorgelegt. Das detaillierte Reformkonzept versucht durch eine Runderneuerung der Mitbestimmung den neuen Anforderungen gerecht zu werden und Betrieben Werkzeuge für eine zeitgemäße Mitbestimmung an die Hand zu geben.
Streitgespräch
Die folgende Diskussion wurde von Birgit Voßkühler moderiert und auf sechs Themenkreise des Entwurfs begrenzt. Es wurden die Regelungsvorschläge zum Betriebsbegriff, zur Stärkung von Betriebsrätegründungen, zur Betriebsrätevergütung, zur Stärkung von Beteiligungsrechten, zur Qualifizierung als Zukunftsthema sowie zur Stärkung der Einigungsstelle als Konfliktlösungsinstrument eingehend diskutiert.
Zunächst äußerten sich Dr. Ulrike Schweibert und Verena zu Dohna zu den jeweiligen Vorschlägen, bevor die Diskussion für das Publikum geöffnet wurde. Die Beiträge der Zuhörer*innen verdeutlichten die Sicht von Praktiker*innen und Betriebsratsmitgliedern. Es bleibt abzuwarten, in welchem Rahmen die Politik auf den Vorschlag reagieren wird.