Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant aktuell eine Reform des Stiftungsrechts. Das Rechtsregime der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts beruht derzeit auf Bundes- und Landesrecht. Dieses Nebeneinander führt nach Auffassung des Ministeriums immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheit. Ziel des Regierungsentwurfs ist daher eine Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.
Zur Diskussion dieses Vorschlags fand am 18. März 2021 ein digitales Treffen des Arbeitskreises Stiftungsprivatrecht statt. Der Arbeitskreis ist eine Expertenrunde des Bundesverbands Deutscher Stiftungen unter Leitung von Professor Dr. Birgit Weitemeyer, Lehrstuhlinhaberin an der Bucerius Law School.
Einführung und Vorstellung des Entwurfs
Prof. Weitemeyer gab den rund 115 Gästen der Online-Veranstaltung zunächst eine kurze Einführung. Danach stellte Professor Dr. Susanne Kalss von der Wirtschaftsuniversität Wien das Modell der österreichischen Privatstiftung vor. Dieser rechtsvergleichende Blick auf ein anderes europäisches Rechtssystem bereitete den Boden für die darauffolgende eingehende Vorstellung des Regierungsentwurfs.
Die Vorstellung des BMJV-Vorschlags erfolgte in Kurzvorträgen durch Mitglieder des Arbeitskreises. Einen Kurzvortrag hielten:
- Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Partner bei der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn
- Prof. Dr. Ulrich Burgard, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Magdeburg
- Prof. Dr. Gregor Roth, Professor für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht an der Universität Leipzig
- Prof. Dr. Arnd Arnold, Professor für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht an der Universität Trier
Im Rahmen der Beiträge zeigten die Referenten auch den aus ihrer Sicht erforderlichen Verbesserungs- bzw. Änderungsbedarf.
Diskussion unter Beteiligung des Ministeriums
Die Veranstaltung schloss mit einer offenen und anregenden Diskussion. Dafür stellten sich mit Silvia Bartodziej vom BMJV und Angelo Winkler, Ministerialrat a.D., zwei Mitglieder*innen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht zur Verfügung. An der Diskussion nahmen auch die Mitglieder des Bundestags Dr. Manuela Rottmann (Grüne), Sonja Steffen (SPD), Hans Jürgen Thies (CDU/CSU) und Stephan Thomae (FDP) teil. Dadurch konnten auch politische Perspektiven diskutiert werden.
Interessant waren auch die Einschätzungen von Marie-Alix von Ebner-Eschenbach, Mitglied der Geschäftsleitung sowie Leiterin Recht und Politik des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.
Eines aber blieb offen: Ob die Reform noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden könnte, konnte keiner der Teilnehmer*innen sagen.