Im ersten Jahr wurden Auslandsaufenthalte von sechs jungen, akademisch herausragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermöglicht: fünf junge Fakultätsmitglieder der Bucerius Law School durften ihre Forschungsprojekte in den USA vertiefen. Deren Themenbreite umfasste alle Bereiche des Rechts und reichte von „The ’Unwilling or Unable State‘ as a Challenge to International Law“ über „Verwendung von externen Kreditratings in den Anlagerichtlinien von Fonds“ bis hin zu „Strafrechtlicher Produkthaftung für das Inverkehrbringen innovativer Produkte“. Die Geförderten verbrachten jeweils drei Monate an renommierten Hochschulen wie University of California Berkeley Law oder New York University School of Law. Im Herbst 2018 absolvierte der erste US-Fellow von der University of Michigan Law School seinen Forschungsaufenthalt in Hamburg und untersuchte „Evolution of German jurisprudence on criminal liability for Holocaust perpetrators“.
Die Joachim Herz Stiftung ist ein langfristig engagierter Partner der Bucerius Law School bei der Förderung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Dr. Henneke Lütgerath, Vorstandsvorsitzender der Stiftung: „Gerade in diesen politisch bewegten Zeiten ist es wichtig, mit den USA im Dialog und Austausch zu bleiben. Im Ausland zu forschen, zu leben und zu arbeiten, ist eine wunderbare Möglichkeit, um seinen Horizont zu erweitern und die Perspektive zu verändern. Insbesondere für Rechtswissenschaftler ist das hochinteressant, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Deswegen unterstützen wir das Stipendienprogramm der Bucerius Law School.“
Ein Forschungsaufenthalt im Ausland bringt einen klaren fachlichen Gewinn, erweitert zudem den Horizont und erlaubt, bestimmte Fragestellungen aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Um den Erfahrungsaustausch untereinander und mit den Programmverantwortlichen zu verstärken, lud im Dezember 2018 die Joachim Herz Stiftung die bisherigen Stipendiatinnen und Stipendiaten zu einem Treffen ein.