Am 16. Oktober 2017 luden das Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy (Bucerius IP Center) und der Bucerius Alumni e.V. zu einer Diskussion über die praktischen Auswirkungen des neuen Kulturgutschutzgesetzes ein, nachdem im Juni bei einer weiteren Veranstaltung des Bucerius IP Centers bereits der Gesetzgeber und die Wissenschaft zu Wort gekommen waren. Nach einer kurzen Begrüßung durch Professor Dr. Dana Beldiman, akademische Direktorin des Bucerius IP Centers, stellte Dr. Gösta Schindler, Alumnus des Jahrgangs 2001 sowie Partner bei Buse Heberer Fromm, die Fachgruppe IP and Media Law des Alumni-Vereins vor.
Im Anschluss gab Dr. Christina Berking, ebenfalls Partnerin bei Buse Heberer Fromm in Hamburg und studierte Kunsthistorikerin, einen Impulsvortrag, in dem sie verschiedene Regelungen des neuen Gesetzes kritisch beleuchtete. Obwohl die Zielrichtung, nationales und fremdes Kulturgut zu schützen, lobenswert wäre, führten die vielen Beantragungs- und Sorgfaltspflichten sowohl für Kunsthändler als auch Sammler zu einem nicht zu bewältigenden Verwaltungsaufwand. Wenn beispielsweise Sammlungen im Ausland auf Messen gezeigt werden sollten, müssten für alle transportierten Stücke einzeln Ausfuhrgenehmigungen beantragt werden.
Daraufhin zeigte Thole Rotermund, Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler, die Sicht der Praxis auf. Zunächst stellte er die wichtige Funktion von Kunsthändlern als Vermittler dar, die durch gesetzliche Blockaden mehr und mehr erschwert würde. Wie auch Berking glaubte er, dass aufgrund des Kulturgutschutzgesetzes viele große Auktionshäuser in andere Länder abwandern würden und der Kulturstandort Deutschland somit gefährdet wäre. Die notwendigen Anträge erforderten zu viel bürokratischen Aufwand und dauerten zu lange. Im Anschluss an die Vorträge stellten sich beide Diskutanten den interessierten Fragen aus dem Publikum.