Einen kurzweiligen Vortrag – gespickt mit zahlreichen Anekdoten aus der täglichen Anwaltspraxis – hielten vier Anwälte der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek am 25. Juni 2015 für die Hochschulgruppe Sportrecht der Bucerius Law School. 18 Studierende der Hochschule waren der Einladung der Kanzlei gefolgt, um sich in kleiner Runde mit Anwälten, Kommilitonen und Alumni über das Sportrecht auszutauschen.
Die Vortragenden Dr. Roland Czycholl, Dr. Johan-Michel Menke, Kay Jacobsen und Thomas Schulz erläuterten zu Beginn des Abends die ganze Bandbreite des Sportrechts vom Verbandsrecht der Sportverbände bis hin zu Bundesgesetzen, die eine besondere Ausstrahlungswirkung in den sportlichen Bereich besitzen. In diesem Rahmen gingen sie auch auf Unterschiede zwischen Amateur- und Profisport ein.
Im zweiten Vortragsteil ging es um drei konkrete Fallbeispiele auf der Schnittstelle von Arbeitsrecht und Sportrecht. Die Anwälte berichteten unter anderem von der Herausforderung, für einen Handball-Junioren-Nationalspieler innerhalb kürzester Zeit eine Spielgenehmigung einzuholen. Den krönenden Abschluss bildete die Präsentation des hochaktuellen „Heinz-Müller-Urteils“, in dem es um die Möglichkeit einer Befristung von Arbeitsverträgen für Profifußballer geht. Die Gastgeber-Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek vertritt in der Berufungsinstanz den 1. FSV Mainz 05 e.V. und berichtete aus erster Hand vom bisherigen Prozessverlauf.