Einblicke in den neuen Koalitionsvertrag mit KLIEMT

Am 03. Dezember 2021 diskutierten Studierende des aktuellen Arbeitsrechtschwerpunkts die arbeitsrechtlichen Vorhaben der neuen Koalition mit KLIEMT Partner

KLIEMT zu Besuch beim Arbeitsrechtsschwerpunkt

Am Nachmittag des 03. Dezembers 2021 kamen Henrik Lüthge, Partner von KLIEMT.Arbeitsrecht in Hamburg und Laura Louise Schmidt, Rechtsanwältin ebenda und BLS-Alumna, an die Bucerius Law School, um arbeitsrechtliche Einblicke in den neuen Koalitionsvertrag zu geben. Herr Lüthge diskutierte eine Stunde lang mit den Studierenden des aktuellen Schwerpunktsbereichs III („Arbeit, Wirtschaft und Soziales“) über „Was die Ampel-Koalition für das Arbeitsrecht bedeutet: eine erste Analyse“.

Bisherige Veränderungen

Der Vortrag begann mit einem Überblick darüber, was die letzte Legislaturperiode für das Arbeitsrecht brachte. Die wichtigsten Neuerungen waren die Brückenteilzeit, also befristete Teilzeit, Qualifizierungschancen und das Arbeit-von-morgen-Gesetz, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das FüPoG II als Resultat der Stay-on-board-Initiative für einen Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit für Vorständ*inne und daneben arbeitsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. 

Arbeitsrechtliche Vorhaben nach dem Koalitionsvertrag 

Sodann haben die Studierenden zusammen mit Herrn Lüthge einige der 13 Punkte des Abschnitts IV „Respekt, Chancen und Sicherheit in der modernen Arbeitswelt“ des neuen Koalitionsvertrages der Ampel-Koalition genauer in den Blick genommen. Die sachgrundlose Befristung soll erstmal nicht abgeschafft werden, genauso wie die Vertrauensarbeit. Unsicher ist, ob es zu einer Digitalisierung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates bei technischen Überwachungseinrichtungen nach § 87 I Nr. 6 BetrVG kommt.

Fest geplant dagegen sind Qualifizierungsmaßnahmen im Arbeitsverhältnis, insbesondere eine Bildungsteilzeit nach österreichischem Vorbild und ein Qualifizierungsgeld für Weiterbildungen während des Berufslebens, sowie eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Angedacht wird zudem ein Anspruch auf Homeoffice.

Zentral ist die Mindestlohnerhöhung und die Verschärfung des Befristungsrechts. Aber auch die Mitbestimmung auf Betriebsebene und die Tarifautonomie sollen gestärkt werden. Für letzteres soll insbesondere ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zum Betrieb kommen und Betriebsausgliederungen zum Zwecke der Tarifflucht verhindert werden. 

Das Fazit von KLIEMT

Das Fazit war, dass es sich bei dem neuen Koalitionsvertrag für das Arbeitsrecht um einen wirtschaftsfreundlicheren Koalitionsvertrag als den der großen Koalition handelt, der eher gelb geprägt und unkonkret ist. Der Schwerpunkt dankt KLIEMT.Arbeitsrecht und insbesondere Herrn Lüthge für diese wertvollen Einblicke sehr herzlich. 

Text

Amelie Timme

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