Am 4. März 2015 lud die Kanzlei Taylor Wessing unter der Moderation von Partnerin Dr. Dagmar Enthold-Laudien erneut zum „Talk bei Taylor Wessing“ ein. Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Ruzicka, der ab Juli 2015 geschäftsführender Intendant der Osterfestspiele Salzburg sein wird, sprach über das Verhältnis von Kulturkritik und Rechtsprechung.
Ruzicka, der selber Musik- und Rechtswissenschaften studierte, konnte persönlich davon berichten, wie verletzend Kritiken für einen Künstler sein können. Aus einer juristischen Perspektive interessiert es ihn jedoch, inwiefern Kritik trotz ihres eventuell verletzenden Charakters erlaubt ist – und ab wann es sich um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt. So stellte er an unterhaltsamen Beispielen dar, dass lediglich eine Kritik, bei der die Diffamierung der Person anstelle der Auseinandersetzung mit dem Kunstwerk im Vordergrund steht, die Schwelle zur unerlaubten Ehrverletzung überschreite.
Der Künstler betonte jedoch, dass Kunst und Kritik trotz dieser Spannungen zusammengehörten, und gab zu, dass Künstler sogar in seltenen Fällen von konstruktiver Kritik profitieren würden – auch wenn negative Kritiken viel lieber gleich in den Papierkorb befördert würden. Und so bleibe das Verhältnis zwischen Künstlern und Kritikern schwierig – nach einer guten Kritik könnten sie beste Freunde sein, aber die nächste Kritik könne alles wieder ändern. Für beide Seiten eine Gratwanderung zwischen professioneller Neutralität und dem Willen zur eigenen Meinung, über die Ruzicka einen spannenden Überblick gab.