Die Reformen des anwaltlichen Berufsrechts in England und Wales sind für die einen Motor für eine bessere Rechtsdienstleistungswelt, für die anderen das Ende einer seriösen Anwaltschaft. Im Mittelpunkt stehen die Alternative Business Structures: Sie ermöglichen Anwaltsgesellschaften, in denen nicht nur Nicht-Anwälte mitarbeitende Gesellschafter sind, sondern sogar Gesellschaften zu 100 Prozent in Fremdbesitz sein können. Doch kann das deutsche Berufsrecht diese ABS vom deutschen Markt fernhalten? Die Diskussion wird seit einiger Zeit geführt. Jakob Weberstaedt stellt nun einen neuen Ansatz vor: Er prüft nicht nur die europarechtlichen Vorgaben, sondern untersucht auch, ob nicht das Anwaltsmonopol in Deutschland unter Druck geraten könnte. Die Frage ist auch deswegen interessant, weil durch die BSG-Urteile vom April 2014 aktuell unklar ist, ob der Syndikusanwalt überhaupt noch Anwalt ist oder ein neuer volljuristischer Rechtsberatungsberuf entstehen könnte.
Lesen Sie den gesamten Artikel „Englische Alternative Business Structures in Deutschland“ von Jakob Weberstaedt im Anwaltsblatt 2014 auf Seite 899 ff. Der Artikel ist auch online unter <link http: anwaltsblatt.anwaltverein.de _blank external-link-new-window external link in new>anwaltsblatt.anwaltverein.de verfügbar.
Jakob Weberstaedt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bucerius Center on the Legal Profession.

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Englische Alternative Business Structures in Deutschland
Wie können ABS auf dem deutschen Rechtsdienstleistungsmarkt tätig werden?
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