Am 13. April fand im Auditorium der Bucerius Law School die erste Veranstaltung des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht e.V. im Jahr 2022 statt. Thema der Veranstaltung waren die arbeitsrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben der Ampelkoalition.
Nach einem Vortrag von Ministerialrat Christian Riechert (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) diskutierten Dr. Grégory Garloff (Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten), Manfred Confurius (Jacobsen + Confurius) und Roland Wolf (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände). Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Philipp Leydecker (Arbeitsgericht Hamburg).
Arbeitsrecht im Wandel
Christian Riechert legte den Schwerpunkt auf die Themen Mindestlohn, Tarifbindung, Home Office und Arbeitszeit. Der Koalitionsvertrag reagiert auf die sich veränderte Arbeitswelt: Von der arbeitszeitrechtlichen Vorgabe der Tageshöchstarbeitszeit wird man abweichen können, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen eine Abweichung vorsehen. Diese werden als sog. Experimentierräume bezeichnet. Homeoffice ist als eine Form des mobilen Arbeitens von der Telearbeit abzugrenzen. Für das Homeoffice wird Beschäftigten – wenn es für die Tätigkeit möglich ist – ein Erörterungsanspruch zustehen.
In dem Zusammenhang wird auch das Urteil vom EuGH zur Arbeitszeiterfassung relevant (Urt. v. 14.5.2019, Az. C-55/18 - CCOO). In dem Entwurf für ein Gesetz für mobile Arbeit (MAG) sieht etwa § 112 Abs. 1 GewO vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Beginn, Ende und Dauer der gesamten Arbeitszeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Tag der Arbeitsleistung aufzuzeichnen.
Die Tarifautonomie, die Tarifpartner und die Tarifbindung zu stärken, ist ein weiterer großer Punkt des Koalitionsvertrags. Verhindert werden sollen Betriebsausgliederungen, um aus der Tarifbindung zu „fliehen“, obwohl der Eigentümer derselbe bleibt. § 613a BGB bleibt unverändert.