Felix Kroschke schließt Promotionsvorhaben erfolgreich ab

Felix Kroschke promovierte in seiner Dissertation über die Verbrauchsstiftung mit Bezügen zum neuen Stiftungszivilrecht, das am 1. Juli 2023 in Kraft tritt.

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Thema Und Inhalt Der Dissertation

Mit den präganten Worten von Professor Dr. Dominique Jakob kann konstatiert werden: „Die zwingenden Mumifizierung von Stiftungen ist nicht mehr zeitgemäß.“ (Jakob, npoR 2020, 239, 246). Daher widmet sich Felix Kroschke in seiner Dissertation der zunehmenden Bedeutung von zeitlich begrenzten Stiftungen als Teil eines modernen und reformierten Stiftungsrechts.

Die Arbeit konzentriert sich auf die Rechtsform der Verbrauchsstiftung, die in der wissenschaftlichen Literatur bislang nur kursorisch behandelt wurde, ihr Verhältnis zum Gebot der Erhaltung des Stiftungsvermögens sowie die mit ihrer Errichtung und Beendigung einhergehenden zivilrechtlichen Fragestellungen. Dabei werden einerseits erste Auslegungsleitlinien des neuen Rechts der Verbrauchsstiftungen durch das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ (StiftRVEG, BGBl. 2021 I 2947), das mit Wirkung vom 1.7.2023 die bisherigen §§ 80 ff. BGB ersetzen wird, erarbeitet. Andererseits werden Vorschläge unterbreitet, wenn das neue Stiftungszivilrecht planmäßig zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten umfassend evaluiert wird (BT-Drucksache 19/31118, S. 8). 
 

 

Betreuung

Die Arbeit wurde betreut von Professorin Dr. Birgit Weitemeyer, Direktorin des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen an der Bucerius Law School. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Gregor Roth, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht an der Universität Leipzig.
 

 

Abschluss Des Promotionsverfahrens

In der mündlichen Prüfung referierte Felix Kroschke zum politisch und gesellschaftlich kontroversem Thema des Whistblower-Schutzes. Weil Deutschland die Umsetzungsfrist der Whistleblower-Richtlinie am 17. Dezember 2021 ohne nationales Gesetz verstreichen ließ, leitetet die Kommission der Europäischen Union ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Felix Kroschke stellte die zentralen Regelungsbereiche des Referentenentwurfs eines „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie“ vor und zeigte die wesentlichen Verbesserungsbedarfe auf. Im Anschluss fand eine diskursive wissenschaftliche Aussprache statt. Den Prüfungsausschuss bildeten Professorin Dr. Birgit Weitemeyer sowie die Professoren Dr. Felix Hanschmann und Dr. Jens Prütting.

 


Zur Person

Felix Kroschke studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Université Paris II Panthéon-Assas. Weiterhin absolvierte er ein berufsbegleitendes Studium der Betriebswirtschaftslehre an der HSBA Hamburg School of Business Administration. Neben seiner berufsbegleitenden Promotion an der Bucerius Law School arbeitete er als Geschäftsführer in einem mittelständischen Familienunternehmen in dritter Generation. Im Jahr 2020 wurde er vom Wirtschaftsmagazin Capital unter die „Top 40 unter 40“ gewählt. Er ist verheiratet und hat einen Sohn.

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