Festveranstaltung 100 Jahre Betriebsverfassung

Gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, der Bucerius Law School, der Helmut-Schmidt-Universität und der Universität Hamburg

Forschung & Fakultät |

Am 13. August 2021 fand im Auditorium der Bucerius Law School als Ortstagung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands e.V. (DArbGV) eine ganztägige Festveranstaltung zum einhundertjährigen Geburtstag der Betriebsverfassung statt. Die hybrid durchgeführte Tagung trug den Titel: „Betriebsverfassung gestern, heute, morgen“. Auf ihr wurde der pandemiebedingt verschobene Geburtstag aus dem vergangenen Jahr nachgefeiert.

Spannende Gäste

Rund 120 Präzenz- und zwischen 200 und 500 Online-Teilnehmer*innen erwartete ein abwechslungsreiches Programm mit Vorträgen namhafter Referent*innen. Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Matthias Jacobs, Vizepräsident des DArbGV, Bucerius Law School, folgten Grußworte von:

  • Senatorin Melanie Leonhard, Senatorin der Freien und Hansestadt Hamburg für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration,
  • Christian Kröncke, Deutscher Gewerkschaftsbund,
  • Jens-Arne Meier, Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. (UV Nord)
  • und Dr. Helmut Nause, Ehrenpräsident des DArbGV und Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamburg.

Einhundert Jahre betriebliche Mitbestimmung

Der fachliche Teil der Tagung begann mit einer Rückschau auf einhundert Jahre betriebliche Mitbestimmung. Für dieses Referat konnten die Veranstalter – neben dem DArbGV die Bucerius Law School, die Helmut-Schmidt-Universität und die Universität Hamburg – Prof. Dr. Wolfgang Däubler (Universität Bremen) gewinnen, der im vergangenen Jahr ein Buch über die Geschichte der Betriebsverfassung veröffentlicht hatte. Leider konnte Däubler wegen des Bahnstreiks nicht nach Hamburg anreisen und sprach deshalb über Zoom zu den Gästen. Sein Vortrag wurde moderiert von Prof. Dr. Friederike Malorny, Juniorprofessorin an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie Alumna der Bucerius Law School und Habilitandin bei Jacobs.

Betriebsverfassung als gesellschaftlicher Faktor

Nach der Kaffeepause warfen die Teilnehmer*innen einen interdisziplinären Blick durch die soziologische und die ökonomische Brille und hörten Vorträge von Prof. Dr. Ludger Pries (Universität Bochum) und von Dr. Oliver Stettes (Institut der deutschen Wirtschaft, Köln) über die Betriebsverfassung als gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Faktor. Geleitet wurde die anschließende Diskussion von Prof. Dr. Hans Hanau, Helmut-Schmidt-Universität.

 

 

Reformbedarf bei der betrieblichen Mitbestimmung

Nach der Mittagspause wurde die Zukunftsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung beleuchtet und nach möglichem Reformbedarf gefragt. Eine richterliche Perspektive nahm dabei Dr. Martina Ahrendt ein, Richterin am Bundesarbeitsgericht. Aus wissenschaftlicher Sicht schaute Prof. Dr. Claudia Schubert, Universität Hamburg, auf die Fragestellung. Leider machte der Streik auch die Anreise von Ahrendt unmöglich. Sie wurde deshalb ebenfalls über Zoom zugeschaltet.

Die Zukunftsfähigkeit der betrieblichen Mitbestimmung war nach einer weiteren Kaffeepause auch Gegenstand von zwei Impulsvorträgen aus der Praxis. Es berichteten Nina Römhild, Vice President Human Resources bei VINCORION, und Marc Brandt, Betriebsratsmitglied bei der Hermes Germany GmbH, Preisträger des Deutschen Betriebsräte-Preises 2020. Die sich daran anschließende Podiumsdiskussion mit den Vortragenden des Nachmittags wurde moderiert von Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts und Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts Hamburg.

Dankeschön für jahrelange Arbeit im DArbGV

Am Ende der Veranstaltung wurde Nause von den Hamburger Arbeitsrechtsprofessor*innen ein kleines Präsent als Dankeschön für die jahrelange herausragende Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis überreicht. Nause tritt Ende September in den Ruhestand. Seine Nachfolgerin wird Voßkühler.

Sehr herzlich danken möchten die Veranstalter allen denjenigen, welche die Tagung durch eine großzügige finanzielle Unterstützung ermöglicht haben: Deutscher Gewerkschaftsbund, DGB-Rechtschutz GmbH, UV Nord, Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. und Bucerius Law School. Besonders danken möchten sie Sven Störmann, Jannik Matern und Laura Dinse für perfekte technische Rahmenbedingungen und Charlotte Schindler und Tobias Vogt vom Lehrstuhl Jacobs.

Text

Arne Lemke

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