Am 15. Oktober traf sich das Zweite Forum Privatrechtswissenschaft im Auditorium der Bucerius Law School. Die Tagung wurde von Prof. Dr. Florian Faust, Lehrstuhlinhaber an der Hochschule, zusammen mit der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und dem Verlag C.H. Beck organisiert. Das Thema der Tagung war „Informationsgesellschaft – Informationsverantwortung“.
Begrüßung durch die Präsidentin
Die Tagung wurde eröffnet durch die Präsidentin der Bucerius Law School, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki. In ihrer Begrüßung drückte sie ihre Freude darüber aus, dass das Zweite Forum Privatrechtswissenschaft nach zweimaliger Verschiebung infolge der Coronavirus-Pandemie nun als Präsenzveranstaltung unter 3G-Bedingungen möglich war.
Das Zweite Forum Privatrechtswissenschaft wird organisiert von der 2015 gegründeten Zeitschrift für die gesamte Privatrechtswissenschaft (ZfPW), welche im Verlag C.H. Beck erscheint. Zum Kreis der Herausgeber gehört auch Florian Faust. Die Zeitschrift ist konzipiert als wissenschaftliche Archivzeitschrift für das Privatrecht einschließlich seiner Nebengebiete. Dabei soll sie das hohe dogmatische Niveau der deutschen Privatrechtswissenschaft erhalten, ohne unnötig zu verkomplizieren. Boele-Woelki zufolge werde die Zeitschrift diesem Anspruch gerecht. Besonders gut gefalle ihr die innovative Form der Beiträge, welche die gefundenen Ergebnisse am Ende noch einmal in Thesen darstelle.
Erster Vortrag: Informationspflichten im Verbraucherrecht der Europäischen Union
Nach der Begrüßung folgte der erste Vortrag von Prof. Dr. Beate Gsell, Lehrstuhlinhaberin und Dekanin der juristischen Fakultät an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Sie widmete sich den Strukturen der Informationspflichten im Europäischen Verbraucherrecht. Dabei stellte sie drei Problemfelder fest.
Erstens würden zwar immer mehr Informationspflichten geschaffen, allerdings ergänzend keine Vorgaben für eine technisch optimierte Art der Informationserteilung. In der Folge sei weder eine Standardisierung bei der Informationsgestaltung zu erkennen, noch würden die Möglichkeiten der Digitalisierung ausreichend genutzt.
Zweitens werde es immer stärker erschwert, im Rahmen der Privatautonomie einen Vertragsinhalt zu vereinbaren, der von den vorvertraglichen Informationen abweicht.
Drittens würden verstärkt „ewige Widerrufsrechte“ eingesetzt, sofern Unternehmer*innen gegen die Informationspflicht verstoßen. Dies sei dann rechtsstaatlich bedenklich, wenn diese selbst bei großer Sorgfalt Pflichtverstöße nicht vermeiden können.
Weiterer Verlauf des Tages
Im Anschluss an den Vortrag gab es eine rege Diskussion mit den anwesenden Rechtswissenschaftler*innen. Thema war beispielsweise die Rolle von Wissenschaft und Gerichten bei der Lösung der diskutierten Problemfelder.
Nach einer kurzen Kaffeepause ging es mit den weiteren Vorträgen weiter, die von so vielfältigen Themen wie Wettbewerbs- und Kapitalgesellschaftsrecht, sowie Unternehmensberichterstattung handelten. Vortragender war im Laufe des Tages auch Prof. Dr. Thilo Kuntz, ebenfalls Lehrstuhlinhaber an der Bucerius Law School. Der anregende Tag schloss gegen 18 Uhr mit einem Empfang bei Getränken und kaltem Buffet.