Am 30. Oktober 2019 hat Frederik Schumacher mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zur Offenlegung der sogenannten länderbezogenen Berichte nach § 138a AO sein Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Professor Dr. Michael Fehling als Vorsitzender, Professorin Dr. Birgit Weitemeyer und Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki.
Schumachers Dissertation zum Thema "Die Gewerbesteuer im internationalen Steuerrecht" wurde von Weitemeyer betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Götz T. Wiese.
Die Arbeit analysiert die das Gewerbesteuerrecht und das deutsche internationale Steuerrecht leitenden Prinzipien. Dabei treten verblüffende Gemeinsamkeiten der beiden steuerlichen Teilrechtsgebiete zu Tage. Auf Grundlage dieser Gemeinsamkeiten wird in der Arbeit ein Vorschlag zur gewerbesteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeit entwickelt.
Schumacher studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School (Jahrgang 2010) und am Georgetown University Law Center in Washington, DC. Er arbeitete promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht an der Bucerius Law School. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.