Für Freiberufler der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe bestehen vielfältige Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Von der Bürogemeinschaft über BGB-Gesellschaften bis hin zu Rechtsformen ausländischer Rechtsordnungen.
Bei der Begründung eines Zusammenschlusses, der Aufnahme weiterer Partner, dem Ausscheiden von Partnern, der Zusammenlegung von Praxen, der Ausweitung der Tätigkeit durch Gründung weiterer Büros mit und ohne Rechtspersönlichkeit im In- und Ausland stellen sich komplexe Fragen des Berufs-, Gesellschafts- und Steuerrechts.