G20: The stage is (not) yours! – Auftritte von ausländischen Staatsoberhäuptern in Deutschland

Ein Beitrag von Shpetim Bajrami, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Bucerius Law School, auf "Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht".

Forschung & Fakultät |

Der G20-Gipfel steht in den Startlöchern: Nicht nur Demonstranten suchen die Öffentlichkeit, auch die Frage der Regelung von Auftritten ausländischer Staatsoberhäupter auf deutschem Staatsgebiet gewinnt an Bedeutung. Insbesondere der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan möchte am Rande des G20-Gipfels in Hamburg die Gelegenheit nutzen, um zu den in Deutschland lebenden Türken zu sprechen. Diesen öffentlichen Auftritt des türkischen Präsidenten hat die Bundesregierung nicht gestattet. Der politische Rahmen gibt Anlass, sich mit Grundlagen und Verbindungen des Versammlungs-, Staatsorganisations- und Völkerrechts in Bezug auf ausländische Staatsoberhäupter zu beschäftigen.

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