Am 21.10.2022 fand an der Bucerius Law School die 12. ZAAR-Tagung zu "Arbeitsrechtsfragen bei Crowdworking und Plattformarbeit" statt. Sie wurde zum sechsten Mal gemeinsam veranstaltet vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Prof. Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Bucerius Law School.
Crowdworking und Plattformarbeit sind Teile der umfassenden Digitalisierung dieser Welt, die sich auch auf den Arbeitsmarkt und die Systeme der sozialen Sicherung auswirkt. In der Europäischen Union arbeiten für solche Plattformen – mit steigender Tendenz – etwa 30 bis 40 Millionen Menschen, zum Teil also sogenannte Crowdworker, von ihnen etwa ein Achtel unter prekären Bedingungen.
Das ist ein Problem, weil auf diesen Plattformen die Gefahr besteht, dass der Unternehmer die Crowdworker für sich arbeiten lässt, ohne Arbeitgeberverantwortung zu übernehmen, und die Gewinne der Tätigkeit abschöpft, aber für die Daseinsvorsorge bei Krankheit und im Alter die Allgemeinheit zahlen lässt.
Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich die Veranstaltung durch die arbeitsrechtliche Brille mit dem Phänomen der Plattformarbeit, und zwar am Vormittag mit dem geltenden deutschen Recht und am Nachmittag mit dem Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit.
Prof. Dr. Raimund Waltermann, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, beleuchtete zunächst den Arbeitnehmerstatus bei Plattformarbeit und seine Folgen. Anschließend hörten die Teilnehmer:innen Prof. Dr. Steffen Klumpp, Universität Erlangen-Nürnberg, mit einem Vortrag über die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberpflichten bei neuen Arbeitsformen.
Nach der Mittagspause ging es weiter mit einem Vortrag von Prof. Dr. Claudia Schubert, Universität Hamburg, über den Richtlinienvorschlag Plattformarbeit: Anwendungsbereich und Beschäftigungsstatus, bevor abschließend Dr. Jan Alexander Daum, Universität zu Köln, ebenfalls zum Richtlinienvorschlag über Algorithmisches Management und Überwachung durch automatisierte Systeme berichtete.
Alle Vorträge und auch die anschließenden Diskussionen mit mit den rund sechzig Teilnehmer:innen waren sehr ertragreich und regten zum weiteren Nachdenken an.
Ein großes Dankeschön gebührt den Referent:innen für die tollen Vorträge sowie den Mitveranstaltern Prof. Dr. Richard Giesen, Prof. Dr. Abbo Junker und Prof. Dr. Volker Rieble vom Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht sowie für die perfekte Organisation Heidemarie Pinter und Rebecca Kerschke.