Geschäftsführerhaftung: Wenn die Chefs Fehler machen

Vortrag von Dr. Lars Kirschner und Dr. Till Soyka bei einer Veranstaltung des Studium professionale

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Da hat man es endlich geschafft, ist ganz oben angekommen und Geschäftsführer eines Unternehmens geworden. Wer nun denkt, alle Sorgen hinter sich gelassen zu haben, der täuscht sich, denn tatsächlich gehen mit der neuen Position einige rechtliche Risiken einher.

Über die Rolle des Geschäftsführers sprachen Dr. Lars Kirschner, Partner bei Renzenbrink & Partner, und Dr. Till Soyka, Absolvent des Jahrgangs 2001 und Partner bei Langrock Voß Soyka, bei einer Veranstaltung des Studium professionale am 16. 11. 2017 an der Bucerius Law School. Beide Anwälte bringen selbst Expertise auf dem Gebiet der Geschäftsführerhaftung mit, denn Kirschner berät im Bereich Corporate und Private Equity, während Soyka auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisiert ist.

Für große Unternehmen nimmt Soyka z. B. sogenannte „Internal Investigations“ auf, um herauszufinden, ob sich ein Geschäftsführer wegen Bestechung, Untreue oder Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben könnte. Nach einer umfassenden Internetrecherche führen Soyka und sein Team Mitarbeiterbefragungen durch, um mehr Informationen über das Zustandekommen bestimmter Verträge zu sammeln. Dabei ist es wichtig, dass durch eine nichtangreifbare Verfahrensführung alle Beweise vor Gericht möglichst verwertbar sind. Deswegen orientiert sich das Ermittlungsverfahren streng an den in der StPO normierten Grundsätzen.

Problematisch sind auch Fragen der Email-Auswertung. In der Regel stimmen die Mitarbeiter einer solchen Durchsuchung zu, weil sie denken, sie hätten nichts zu verbergen. Ist dies aber nicht der Fall, können Emails nur durchsucht werden, wenn eine Unternehmenspolicy private Emails im Firmenpostfach untersagt. Selbst wenn Soyka genug Beweise für die Schuld des Geschäftsführers gesammelt hat, kann es für Unternehmen dennoch ratsam sein, von einer Selbst-Anzeige abzusehen, da ihnen sonst hohe finanzielle Schäden drohen könnten.

Auch zivilrechtlich ist die Geschäftsführerhaftung ein heikles Thema: Auf einer Gesellschafterversammlung muss zunächst nach pflichtgemäßem Ermessen beschlossen werden, ob Ansprüche gegen den Gesellschafter geltend gemacht werden sollen. Denn dies kann hohe Risiken mit sich bringen, z. B. Reputationsverlust in der Öffentlichkeit oder eine Verschlechterung des Betriebsklimas. Zudem können Dritte im Prozess öffentlich gemacht sensible Informationen einsehen.

Insofern ist es sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich eine nicht immer leichte Entscheidung für das Unternehmen, ob das Fehlverhalten des Geschäftsführers rechtlich geahndet werden soll oder man es lieber stillschweigend unter den Teppich kehrt. Natürlich liegt der Teppich insbesondere auf dem Boden des Steuerrechts. Jedenfalls aber verbinden sich mit der Geschäftsführerhaftung viele spannende rechtliche Fragen, die Kirschner und Soyka den interessierten Studierenden näher bringen konnten.

Text

Charlotte von Fallois, Studentin

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