Henning Grosser legt Arbeit über Nachlassinsolvenzverfahren mit Auslandsberührung vor

Henning Grosser schließt Promotionsverfahren ab

Am 15. Mai 2019 hat Henning Grosser mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zu dem Thema "Anwendbarkeit ausländischer Eingriffsnormen im Rahmen der Rom II-VO?" sein Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeit zu dem Thema "Das internationale Nachlassinsolvenzverfahren" wurde von Professor Dr. Karsten Thorn betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt.

In seiner Arbeit untersucht Grosser Nachlassinsolvenzverfahren mit Auslandsberührung, die an der Schnittstelle zwischen internationalem Insolvenzrecht und internationalem Erbrecht eine Reihe dogmatischer Fragestellungen aufwerfen. Nach einer historischen und rechtsvergleichenden Untersuchung nimmt Grosser eine Einordnung des Nachlassinsolvenzverfahrens im Anwendungsbereich der Europäischen Insolvenzverordnung sowie des autonomen internationalen Insolvenzrechts vor. Im dritten Teil der Arbeit untersucht Grosser, wie ein Nachlassinsolvenzverfahren auch bei Anwendbarkeit eines ausländischen Erbrechts als "hybrides Nachlassinsolvenzverfahren" durchgeführt werden kann. Die Arbeit schließt mit einer Untersuchung der Problemstellungen im Fall einer Nachlassspaltung und fasst die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in Thesenform zusammen.


Henning Grosser ist Absolvent der Bucerius Law School (Jahrgang 2004) und seit 2017 Legationsrat im Auswärtigen Amt.

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