Im Gespräch mit Ingrid Schmidt vom Bundesarbeitsgericht

Am 12. Januar 2022 besuchte die ehemalige Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt die BLS und Prof. Dr. Matthias Jacobs

Forschung & Fakultät |

Ehem. Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zu Gast an der Law School

Am Abend des 12. Januars 2022 war Ingrid Schmidt, ehemalige Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, für ein Gespräch mit Matthias Jacobs, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht zu Besuch an der Bucerius Law School. Für eineinhalb Stunden lauschten Studierende und Alumni gespannt, was Schmidt über ihre Karriere und ihre Arbeit am Bundesarbeitsgericht zu erzählen hatte. 

 

Ingrid Schmidt und ihr Werdegang

Ingrid Schmidt war vom 01. März 2005 bis zum 30. September 2021 als erste Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Doch wie wird man eigentlich Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts? Zumindest bei Schmidt war dies ein interessanter Weg mit Schlenkern in andere Rechtsgebiete. Ihr Interesse für Arbeitsrecht bildete sich schon im Studium und verfestigte sich während des Referendariats.

 

Von der Uni Frankfurt zum Bundesverfassungsgericht

Nachdem sie zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Lehrstuhl für Privat-, Verfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Frankfurt tätig war, fing sie 1985 an am hessischen Sozialgericht zu arbeiten. Eine Stelle in der Arbeitsgerichtsbarkeit konnte ihr damals vorerst nicht angeboten werden. Dort arbeitete sie sich hoch bis zur Richterposition am Hessischen Landessozialgericht. Fünf Jahre später, 1990, wurde sie an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet.

 

Zuletzt ans BAG

Nach drei spannenden Jahren dort wurde sie auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesarbeitsgericht. In ihrer Amtszeit sind viele bedeutenden Entscheidungen des BAG ergangen. In dem Gespräch ging es nicht nur um ihren beruflichen Werdegang, sondern auch darüber, wie das Bundesarbeitsgericht funktioniert, wie die Senate aufgebaut sind und wie das Verhältnis vom BAG zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof ist.

Zudem beantwortete sie Fragen über die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Richter*innen, die Kommunikation mit der Wissenschaft und die Digitalisierung der Justiz. Und falls sich das jemand auch schon immer gefragt hat: Als Präsidentin des BAG muss man nicht regelmäßig sein Kennzeichen wechseln, so wie andere politisch relevante Personen. 

 

Alles Gute!

PR III und Freund*innen danken Ingrid Schmidt für diese wertvollen Einblicke sehr herzlich und wünscht ihr viel Freude und Glück im wohlverdienten Ruhestand!

Text

Amelie Timme

NEWSLETTER

Der "Newsletter der Bucerius Law School" informiert ca. zweimonatlich über Neuigkeiten aus der Bucerius Law School und Termine.