Interview mit den Direktoren des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School

Interdisziplinäre Forschung, Lehre und Weiterbildung an der Schnittstelle Medizin und Rechtswissenschaft

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Das <link https: www.law-school.de imr _blank external-link-new-window external link in new>Institut für Medizinrecht (IMR) wurde im November 2017 an der Bucerius Law School eingerichtet, um ein leistungsfähiges und für alle Beteiligten ausgewogenes Recht des Gesundheitswesens mitzugestalten. Das IMR ist eine Plattform für Juristinnen und Juristen, Medizinerinnen und Mediziner, Ethiker und Ökonomen. Das <link http: www.bucerius-education.de home bucerius-clp buceriusclp _blank external-link-new-window external link in new>Bucerius Center on the Legal Profession sprach mit den Direktoren des Instituts, Professor Dr. Karsten Gaede und Professor Dr. Jens Prütting, über den Anlass der Gründung des IMR und die aktuellen Entwicklungen im Medizinrecht.


Weshalb haben Sie das Institut für Medizinrecht (IMR) an der Bucerius Law School gegründet?

Professor Dr. Karsten Gaede: „Das Medizinrecht ist eine komplexe Querschnittsmaterie, die für zahllose Personen von entscheidender Bedeutung ist. Dies gilt für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer gleichermaßen. Existenzielle und wirtschaftlich immens bedeutsame Fragestellungen stellen sich hier täglich. Das Institut will dazu beitragen, das Medizinrecht leistungsfähig und für alle Beteiligten ausgewogen zu gestalten. Es soll eine Plattform für einen jeweils auch interdisziplinären Lösungszugang sein.“


Professor Dr. Jens Prütting: „Das Institut basiert auf tiefgreifendem wissenschaftlichen Interesse an allen Fragestellungen rund um das Medizinrecht und ist zugleich Ausdruck besonderer Leidenschaft der Direktoren für dieses Rechtsgebiet. Die mit dem IMR verbundene Institutionalisierung an der Bucerius Law School bringt eine Vielzahl von Möglichkeiten mit sich, die in der Forschung und Lehre deutlich zu spüren sind und den Ausbau sowie die Verfolgung relevanter Fragen sinnvoll stützen und begünstigen.“


Welche aktuellen Entwicklungen gibt es im Medizinrecht?

Professor Dr. Jens Prütting: „Die Menge aktueller Entwicklungen ist ob ihrer Vielzahl nur schwer in wenige Worte zu fassen. Bedeutsame Änderungen und Entwicklungen sind im Transplantationsrecht, im Bereich der Fernbehandlung, beim Einsatz computergestützter Verfahren bis hin zur Nutzung der Anfänge von künstlicher Intelligenz zu beobachten. Aber auch maßgebliche Grundlagen ganzer Teilrechtsgebiete sind in Bewegung, wie das jüngst in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz oder der Entwurf des Digitale Versorgung-Gesetz unter Beweis stellen. Letzteres legt insbesondere Zeugnis davon ab, dass das digitale Zeitalter deutliche Spuren im Gesundheitswesen hinterlassen wird.“


Professor Dr. Karsten Gaede: „Bricht man es einmal auf die strafrechtliche Dimension herunter, dann hält als große Entwicklungslinie die wirtschaftsstrafrechtliche Durchdringung des Gesundheitswesens weiter an. Die noch immer jungen und konkretisierungsbedürftigen Sondervorschriften gegen die Korruption im Gesundheitswesen beschäftigen Praxis und Wissenschaft. Die Verfolgung des Abrechnungsbetrugs wird sowohl an einigen Stellen rationaler zugeschnitten als auch an anderen bedenklich ausgeweitet. Die Hinterziehung von Sozialabgaben wird im Gesundheitswesen zunehmend zum Thema. Entwicklungen sind aber auch im klassischen Recht der Behandlung/Unterstützung der Patienten zu verzeichnen. Hier wechseln sich autonomieverwirklichende Tendenzen (Anerkennung der Patientenverfügung und Aufgabe der „Peterle-Rechtsprechung“) mit selbstbestimmungsfeindlichen Regelungen (§ 217 StGB) ab.“


Welche Schnittstellen gibt es zwischen <link http: www.bucerius-education.de home training-education compliance _blank external-link-new-window external link in new>Compliance und Medizinrecht?

Professor Dr. Karsten Gaede: „Die Schnittstellen sind mannigfaltig. Hier ist nicht nur darauf zu verweisen, dass das angesprochene Medizinwirtschaftsstrafrecht Rechtsabteilungen, Krankenhäuser und Ärztinnen und Ärzte vor schwierige Fragen stellt. Der gesamte Bereich der Organisation der verschiedenen Einrichtungen wird durch das Medizinrecht insbesondere über Haftungsmaßstäbe des Straf- und Zivilrechts gesteuert. Zumal gerade im Gesundheitswesen die Beachtung zahlreicher besonderer Berufspflichten wie der Verschwiegenheitspflicht etwa auch im Kontext moderner Datenübertragungen zu sichern ist, macht der Compliance-Aspekt einen großen Teil unserer Institutsarbeit aus.“


Welche Rolle spielt der Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Medizin?

Professor Dr. Jens Prütting: „Der Einsatz von KI wächst stetig an. Freilich ist derzeit noch große Zurückhaltung geboten, was unter KI zu verstehen sein soll, da wirklich autonome Systeme nach derzeitigem Kenntnisstand selbst auf Basis komplexer neuraler Netzwerke noch nicht im Bereich nutzbarer Einsatzfähigkeit vorliegen. Jedoch gibt es schon heute eine Reihe computergestützter Diagnose- und Therapieverfahren, die sich Stück für Stück in diese Richtung entwickeln. Die Bedeutung wird in den kommenden Jahren massiv zunehmen.“


Wir danken den Direktoren für dieses Interview.

Text

Verena Dawid

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