Nachdem in den letzten Wochen Berichte über die sogenannten Cum/Ex-Geschäfte wieder in zahlreichen Medien zu finden waren, bot sich am 08. November 2018 im Rahmen eines Vortragsabends des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Bucerius Law School die Möglichkeit, mehr über die Hintergründe derartiger Geschäfte zu erfahren.
Als Referenten durften wir Professor Dr. Jens Blumenberg, Partner bei Linklaters LLP und Experte im Steuerrecht, begrüßen. Blumenberg erläuterte zunächst, was unter dem Begriff der „Cum/Ex“-Geschäfte zu verstehen ist, nämlich Aktientransaktionen über den Dividendenstichtag, die zu einer mehrfachen Erstattung nur einmal abgeführter Kapitalertragssteuer führen konnten. Zudem grenzte er jene Geschäfte von den sogenannten „Cum/Cum“-Geschäften ab.
Mithilfe ausführlicher Schaubilder erklärte Blumenberg, wie die Vorgänge abliefen, die hinter den Cum/Ex-Geschäften steckten. Dabei differenzierte er zwischen verschiedenen Zeiträumen, die dadurch beeinflusst waren, dass der Gesetzgeber versuchte, das Problem der Cum/Ex-Geschäfte zu lösen.
Nach einem Überblick über relevante Rechtsprechung ging Blumenberg auch auf Fragen der Haftung der an jenen Geschäften Beteiligten ein und wandte sich schließlich dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und der Unternehmenssanktionierung zu.
Neben interessierten Praktikern befanden sich auch Studierende im Publikum. Im Anschluss folgte ein reger Austausch zwischen Publikum und dem Referenten.