Juniorprofessur an der Universität Hamburg für Dr. Gabriele Buchholtz

Wissenschaftliche Assistentin erhält Ruf an die juristische Fakultät der Universität Hamburg

Dr. Gabriele Buchholtz, wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl von Professor Dr. Hermann Pünder, wird zum 1. November 2020 Juniorprofessorin mit Tenure Track mit der Denomination „Das Recht der sozialen Sicherung mit Schwerpunkten in Digitalisierung und Migration“. Buchholtz wird außerdem die Leitung der Refugee Law Clinic der Universität Hamburg übernehmen.

Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, Präsidentin der Bucerius Law School, ist sichtlich stolz auf die junge Wissenschaftlerin: “Wir gratulieren Gabriele Buchholtz sehr, sehr herzlich zu diesem Ruf und wünschen ihr einen gelungenen Start in der neuen Position. Wir freuen uns, wenn wir sie regelmäßig auf unserem Campus sehen werden, denn das Habilitationsvorhaben steht sicherlich noch in naher Zukunft auf ihrem Plan.”

14 Jahre Bucerius Law School

Buchholtz freut sich auf ihre neue Herausforderung und blickt dankbar auf ihre Zeit an der Hochschule zurück: “Als ich im Jahr 2006 mein Studium an der Bucerius Law School aufgenommen habe, hätte ich mir niemals träumen lassen, wohin die Reise gehen würde. Die gesammelten Erfahrungen sind für mich in fachlicher und persönlicher Hinsicht wertvoll und bereichernd. Ich bin meiner Hochschulfamilie und insbesondere meinem Habilitationsvater Hermann Pünder unendlich dankbar und werde der Hochschule stets eng verbunden sein! Im Übrigen ist die Universität Hamburg ja auch nur ein paar 100 Meter entfernt…”

 

Über

Gabriele Buchholtz begann ihr Studium an der Bucerius Law School im Jahr 2006 und promovierte 2014 mit summa cum laude zum Thema "Streiken im europäischen Grundrechtsgefüge – Zum Harmonisierungspotenzial des Art. 6 Nr. 4 ESC in der Rechtsprechung des EGMR und des EuGH". Sie wurde während ihrer Promotion von der Konrad-Adenauer-Stiftung gefördert und erhielt 2015 den Hugo Sinzheimer Dissertationspreis. 2017 wurde sie in das Magdalene-Schoch-Mentoring Programm für Nachwuchswissenschaftlerinnen der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg aufgenommen und 2018 wurde sie gemeinsam mit ihrer Kollegin Dr. Anika Klafki für das digitale Lehrprojekt „Peer2Peer Lehrvideos zum allgemeinen Verwaltungsrecht“ durch die Claussen-Simon-Stiftung ausgezeichnet.

Die bisherigen Veröffentlichungen von Gabriele Buchholtz umfassen die Bereiche Grund- und Menschenrechte, Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Migrationsrecht, Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Vergaberecht und das Recht der Digitalisierung.

NEWSLETTER

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