KLIEMT-Dissertationspreis geht 2022 an Dr. Paulina Holle
Am 25. Januar 2023 ist Dr. Paulina Holle, LL.B., Alumna der Bucerius Law School und des Schwerpunkts Arbeitsrecht der Hochschule, der KLIEMT-Dissertationspreis für die beste im Jahr 2022 an der Bucerius Law School abgeschlossene Dissertation verliehen worden. Sie erhielt die zum neunten mal verliehene Auszeichnung für ihre hervorragende Untersuchung mit dem Titel „Die Nichtfortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse – zur Freiheit und Bindung des Arbeitgebers im vertraglich vorgeprägten Raum“, die im Verlag Duncker & Humblot erschienen ist und von Prof. Dr. Matthias Jacobs betreut worden war.
Laudatio durch Dr. Alexander Ulrich
Stellvertretend für die Jury, die sich aus Dr. Helmut Nause, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamburg a.D. und ehemaliger Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands (Hamburg), Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, und Dr. Alexander Ulrich, KLIEMT-Arbeitsrecht (Düsseldorf), hielt Ulrich im neuen Hamburger Büro von KLIEMT die Laudatio und überreichte die Preisurkunde vor Student:innen des Schwerpunkts Arbeitsrecht und weiteren Kanzleimitgliedern.
Beantwortete Forschungsfrage
Mit was hat sich Holle in ihrer Dissertation befasst? Viele Arbeitgeber nutzen befristete Arbeitsverhältnisse, um nach Fristablauf flexibel über ihre Fortsetzung oder Beendigung zu entscheiden. Die Zulässigkeit von Befristungsabreden ist bereits erforscht. Es war bislang aber noch nicht geklärt, wie frei Arbeitgeber über die Fortsetzung wirksam befristeter Arbeitsverhältnisse entscheiden dürfen. Holle hat diese Forschungslücke geschlossen.
Die Vertragsfortsetzung ist ein Vertragsschluss, der in einem vertraglich vorgeprägten Raum – dem befristeten Arbeitsverhältnis – vorgenommen oder unterlassen wird. Dieser Besonderheit trägt die Dissertation von Holle Rechnung. Eine Prüfung des Vertrauensschutzes im BGB und des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zeigt, in welchen Fällen sich Arbeitgeber durch eigenes Verhalten an eine Vertragsfortsetzung binden. Auch Diskriminierungs- und Maßregelungsverbote begrenzen die Vertragsfreiheit bei Fristablauf. Die Rechtsfolgen von Verstößen werden von Holle differenziert beurteilt: Neben Schadensersatz in Geld können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen auch die Vertragsfortsetzung beanspruchen.
Arbeitsrechtlicher Gastvortrag von Dr. Anne-Kathrin Bertke
Vor der Preisverleihung hatte Dr. Anne-Kathrin Bertke, Principal Counsel im Hamburger Büro von KLIEMT, mit einem hochinteressanten Arbeitsrechtlichen Gastvortrag über die arbeitsrechtlichen Aspekte des zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für fachlichen Input mit anschließender Diskussion gesorgt.
Danke an KLIEMT
Der Abend klang dann im geselligen Beisammensein mit Fingerfood, Pizza und Drinks sowie einem feierlichen Abendessen mit der Preisträgerin gesellig aus. Der Schwerpunkt Arbeitsrecht der Bucerius Law School dankt KLIEMT-Arbeitsrecht für den schönen Abend und die stetige Unterstützung.