KLIEMT-Dissertationspreis 2023 geht an Dr. Tobias Vogt

Dr. Tobias Vogt, LL.B. wurde für seine hervorragende Arbeit „Betrieb und Betriebsteil als zweiteiliges Puzzle“ ausgezeichnet

Forschung & Fakultät |

Kliemt-Dissertationspreis zum zehnten Mal vergeben

Am 1. Juli 2024 hat Dr. Tobias Vogt LL.B. den KLIEMT-Dissertationspreis für die beste im Jahr 2023 an der Bucerius Law School abgeschlossene Dissertation erhalten. Er ist Alumnus der Bucerius Law School und des Schwerpunkts Arbeitsrecht. Die zum zehnten Mal vergebene Auszeichnung erhielt er für seine Arbeit „Betrieb und Betriebsteil als zweiteiliges Puzzle – Auslegung und Reformpotenzial unter Einbezug des US-amerikanischen National Labor Relations Acts“. Der Preis ist mit 5.000 € dotiert. Die Arbeit wurde von Prof. Dr. Matthias Jacobs betreut. Sie ist bei Mohr Siebeck erhältlich.

Der Preis wurde anlässlich eines arbeitsrechtlichen Gastvortrags von Dr. Anno Hamacher, Bundesarbeitsgericht (7. Senat), für die Studierenden des aktuellen arbeitsrechtlichen Schwerpunkts vergeben.

 

Lob der Jury für hohe Praxisrelevanz und dogmatische Tiefe

Die Jury setzte sich zusammen aus Prof. Dr. Helmut Nause, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamburg a.D. und ehemaliger Präsident des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands (Hamburg), Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln sowie Dr. Alexander Ulrich, KLIEMT-Arbeitsrecht (Düsseldorf). Dr. Henrik Lüthge, KLIEMT-Arbeitsrecht (Hamburg), hielt stellvertretend die Laudatio. Hierbei stellte er heraus, dass die Jury ihre Entscheidung insbesondere mit der hohen Praxisrelevanz bei gleichzeitiger dogmatischer Tiefe begründet hat.

Die Praxisrelevanz ergibt sich bereits aus der sich immer weiter auflösenden physischen Arbeitswelt. Wer einen Betriebsrat wählen will, muss zunächst einen Betrieb bestimmen. Das war in der analogen Welt einfach. Die bis heute genutzte Definition des Betriebs wurde jedoch seit dem Jahr 1927 nicht mehr grundlegend verändert. Damals dominierten physische Betriebsstätten wie Fabrikhallen die Arbeitswelt. Das Ende des Betriebsgeländes war daher das Ende des Betriebs. Physische Grenzen sind jedoch dank der Digitalisierung teilweise entfallen. So interagieren App-gesteuerte Fahrradkuriere mittlerweile ausschließlich per App mit ihrem Arbeitgeber. Mangels physischer Betriebsstätte fällt die Betriebsabgrenzung schwer. Ebenso ist es längst typisch, dass Unternehmen grenzüberschreitend agieren. Wenn sämtliche Leitungsmacht im Ausland angesiedelt ist, ist die Betriebsabgrenzung mangels Ansprechpartners im Inland nach bisheriger Rechtsprechung problematisch.

 

Beantwortete Forschungsfragen – Betrieb und Betriebsteil als sich ergänzende Puzzlestücke

Tobias Vogt verfolgte deshalb zwei Forschungsfragen: Wie sind Betrieb (§ 1 I 1 BetrVG) und Betriebsteil (§ 4 I 1 BetrVG) unter Berücksichtigung der veränderten Arbeitswelt auszulegen? Und: Wie lässt sich das Konzept der betriebsratsfähigen Einheit in der Ära der Digitalisierung gesetzlich weiterentwickeln? Die erste Forschungsfrage beantwortete er dahingehend, dass nicht der Betrieb (§ 1 I 1 BetrVG), sondern die Definition des Betriebsteils (§ 4 I 1 BetrVG) korrekturbedürftig sei. Die bisherige Forschungsdiskussion habe sich zu Unrecht auf den Betriebsbegriff des § 1 I 1 BetrVG beschränkt. Man müsse jedoch den Betrieb und den Betriebsteil – als zweiteiliges Puzzle – zusammendenken. Die Frage nach dem gesetzgeberischen Reformpotenzial beantwortet Tobias Vogt, indem er unter Anderem einen Rechtstransfer der „community of interest“ in § 4 BetrVG vorschlägt. Die Rechtsfigur entstammt dem Kollektivarbeitsrecht der USA. Durch den Rechtstransfer würden Betrieb und Betriebsteil noch enger – als zweiteiliges Puzzle – miteinander verzahnt. Hierfür forschte Tobias Vogt an der UC Berkeley School of Law.

 

Arbeitsrechtlicher Gastvortrag von Dr. Anno Hamacher

Nach der Preisverleihung hielt Anno Hamacher einen Vortrag über „Erfurter Allerlei“. Hierbei zeigte er anhand verschiedener BAG-Fälle auf, wie das Arbeitsrecht und das Zivilprozessrecht miteinander verzahnt sind.

 

Danke an KLIEMT

Anschließend bestand die die Gelegenheit, den Abend bei Pizza und Fingerfood sowie einem feierlichen Abendessen mit dem Preisträger ausklingen zu lassen. Der Schwerpunkt Arbeitsrecht der Bucerius Law School dankt KLIEMT-Arbeitsrecht für den schönen Abend und die stetige Unterstützung.

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