Die Veranstaltung der Law and AI Research Group (LARG) bot den vier Referent:innen den Rahmen, ihre Forschung auf dem Gebiet vorzustellen und mit den anwesenden Teilnehmern zu diskutieren. Im Anschluss gab es beim gemeinsamen Abendessen ausreichend Zeit für weiteren fachlichen und persönlichen Austausch.
Konfigurationen der Mensch-KI-Interaktion am Arbeitsplatz
Den Anfang machte Miriam Möllers, Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsinformatik, Digitale Transformation und Gesellschaft der Universität Münster. Gemeinsam mit Prof. Berger stellte sie die verschiedenen Konfigurationen der Mensch-KI-Interaktion am Arbeitsplatz vor.
Ihr Vortrag gab einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Interaktionsmöglichkeiten, in Abhängigkeit vom jeweiligen Automatisierungsgrad der Arbeitsprozesse. Darüber hinaus stellte sie Kriterien zur Verfügung, anhand derer die geeignete Konfiguration für den jeweiligen Arbeitsprozess ermittelt werden kann.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI durch Arbeitnehmer
Es folgte eine rechtliche Bewertung des KI-Einsatzes von Arbeitnehmern. Hier stellte Henrik Meyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster, Teile seiner Forschung vor.
Dabei ging es vor allem um die Frage, ob der KI-Einsatz mit der höchstpersönlichen Leistungspflicht der Arbeitnehmer vereinbar ist und wie eine solche Vereinbarkeit hergestellt werden kann. Zusätzlich ging er auf mögliche Nebenpflichten ein, die einen Arbeitnehmer im Falle treffen können, sollte er KI für seine Leistungserbringung einsetzen.