LARG-Seminar: KI am Arbeitsplatz

Am 29. November 2024 fand an der Universität Münster ein Seminar der LARG zum Einsatz von künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz statt.

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Die Veranstaltung der Law and AI Research Group (LARG) bot den vier Referent:innen den Rahmen, ihre Forschung auf dem Gebiet vorzustellen und mit den anwesenden Teilnehmern zu diskutieren. Im Anschluss gab es beim gemeinsamen Abendessen ausreichend Zeit für weiteren fachlichen und persönlichen Austausch. 

 

Konfigurationen der Mensch-KI-Interaktion am Arbeitsplatz

Den Anfang machte Miriam Möllers, Mitarbeiterin am Institut für Wirtschaftsinformatik, Digitale Transformation und Gesellschaft der Universität Münster. Gemeinsam mit Prof. Berger stellte sie die verschiedenen Konfigurationen der Mensch-KI-Interaktion am Arbeitsplatz vor. 

Ihr Vortrag gab einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Interaktionsmöglichkeiten, in Abhängigkeit vom jeweiligen Automatisierungsgrad der Arbeitsprozesse. Darüber hinaus stellte sie Kriterien zur Verfügung, anhand derer die geeignete Konfiguration für den jeweiligen Arbeitsprozess ermittelt werden kann.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI durch Arbeitnehmer

Es folgte eine rechtliche Bewertung des KI-Einsatzes von Arbeitnehmern. Hier stellte Henrik Meyer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster, Teile seiner Forschung vor. 

Dabei ging es vor allem um die Frage, ob der KI-Einsatz mit der höchstpersönlichen Leistungspflicht der Arbeitnehmer vereinbar ist und wie eine solche Vereinbarkeit hergestellt werden kann. Zusätzlich ging er auf mögliche Nebenpflichten ein, die einen Arbeitnehmer im Falle treffen können, sollte er KI für seine Leistungserbringung einsetzen.

 

Fehlende Spezifität nationaler Vorschriften – ein Wendepunkt für die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten?

Johannes Kätscher, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der FAU Erlangen-Nürnberg, referierte anschließend zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten, wobei zunächst verdeutlicht wurde, dass die Verwendung von KI am Arbeitsplatz kaum ohne datenschutzrechtliche Einschnitte betrachtet werden kann.

Ausgehend vom Urteil des EuGH vom 30. März 2023 (Az.: C‑34/21) widmete sich Herr Kätscher sodann der Frage, inwieweit die datenschutzrechtliche Öffnungsklausel des Art. 88 Abs. 1 DSGVO durch spezifischere, nationalrechtliche Regelungen ausgefüllt werden könnte.

 

KI-VO im Kontext von Diskriminierungen durch algorithmische Systeme im Arbeitsrecht

Zum Abschluss trug Til Rieger, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht der Universität Münster, zu den arbeitsrechtlich relevanten Regelungen der KI-VO vor.

Nach einem allgemeinen Überblick widmete er sich dabei den für das Arbeitsrecht besonders wichtigen Normen, wobei der den Fokus auf die Frage nach der in Art. 10 Abs. 3 S. 1, 26 Abs. 4 KI-VO geforderten, hinreichenden Repräsentativität von Datensätzen legte. Herr Rieger erarbeitete dabei die Hürden, die bei dieser Beurteilung entstehen und zeigte einen Lösungsansatz auf.

Die Law and AI Research Group dankt allen Referent:innen sowie den zahlreich erschienenen Zuhörer:innen für die lebhafte Teilnahme am Seminar!

Text

Prof. Dr. Friederike Malorny

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