Im Sommer 2014 wandte sich eine französischsprachige Ratsuchende aus Westafrika mit dem Wunsch an die Law Clinic, das alleinige Sorgerecht für ihren zweieinhalbjährigen Sohn zu erhalten. Das Kind war bereits wegen Sprech- und Hörschwierigkeiten operiert worden und bedurfte besonderer Betreuung; der Vater kümmerte sich nicht, und es bestand die Sorge, dass er eine geplante Urlaubsreise ins Ausland am Flughafen verhindern würde. Der familienrechtliche Fall wurde von Rechtsanwältin Bachinger mit der Unterstützung der Autorinnen als Legal Adviser übernommen.
Nachdem sich der ebenfalls aus Westafrika stammende Vater auf eine außergerichtliche Nachfrage hin plötzlich für seinen Sohn zu interessieren schien, wurde Verfahrenskostenhilfe beantragt, und die Angelegenheit ging vor Gericht. Dieses holte eine Stellungnahme der Beratungsstelle Kind(ge)Recht ein, die sich nach Anhörung des Vaters noch für ein gemeinsames Sorgerecht beider Eltern aussprach. Zum Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht erschien der Vater dann zur Überraschung aller Beteiligten nicht, und die Mandantin bekam das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
Insgesamt dauerte das Verfahren über sieben Monate, die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht wurde mehrfach verschoben. Die Legal Adviser unterstützten die Anwältin bei der Erstellung von Schriftsätzen, übersetzten den gesamten Schriftverkehr mit der Gegenseite für die Mandantin ins Französische und nahmen auch an der Gerichtsverhandlung teil.