Unsere Mandantin arbeitete über 20 Jahre für ein Unternehmen. Nach der Versetzung in ein anderes Team fühlte sich die Arbeitnehmerin gemobbt. Dies äußerte sich unter anderem dadurch, dass sie ignoriert wurde, wenn sie andere Mitarbeiter begrüßte, und in einen kleinen, fensterlosen Raum gesetzt wurde mit der Begründung, der „Wüterich“ sei aus der Gruppe zu entfernen. Außerdem erhielt die Mandantin Abmahnungen für angebliches Fehlverhalten, dessen sie sich nicht bewusst ist.
Der Betriebsrat schien die Interessen der Mandantin nicht zu vertreten. Die Personalabteilung reagierte, indem sie der Mandantin Wahrnehmungsstörungen unterstellte.
Aufgrund dieser Ereignisse erkrankte die Mandantin psychisch, wurde für längere Zeit durchgehend krank geschrieben und ging in Therapie. Sie konnte sich eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht vorstellen. Aufgrund einer hohen Verschuldung war sie jedoch in finanzieller Not. Insbesondere wegen der langjährigen Arbeit in dem Unternehmen wollte sie den Arbeitsplatz aber nicht ohne Abfindung aufgeben.
Der Anwalt konnte eine Erlaubnis für die Ausübung eines Nebenjobs für den Monat Dezember erlangen, was der Mandantin sehr wichtig war. Der große Erfolg war aber, dass mit dem Unternehmen eine Abfindung in Höhe von 80.000 € – und damit deutlich mehr als von unserer Mandantin erhofft und von uns/vom Anwalt für möglich gehalten – im Rahmen eines Sozialplans ausgehandelt wurde.