Law Clinic - Fall des Monats

Sozialrecht: Leistungen des Jobcenters für EU-Ausländer.

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Der Ratsuchende kam in die Law Clinic, nachdem das Jobcenter die Zahlung seiner Hartz-IV-Leistungen eingestellt hatte. Als Schwede und damit EU-Ausländer hat er grundsätzlich bis sechs Monate nach dem letzten Beschäftigungsverhältnis einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, nach Ablauf der sechs Monate zumindest auf Sozialleistungen.

Das Jobcenter hatte allerdings nach einem Wechsel des Sachbearbeiters im April festgestellt, dass die Sechs-Monats-Frist für den Ratsuchenden bereits im Januar 2016 abgelaufen war. Abrupt hatte das Jobcenter deshalb im April die Leistungen eingestellt – und das ohne unseren Mandanten vorher zu der Sache anzuhören. Auch der Änderungsbescheid, der ihm dies mitteilte, erging erst 5 Tage, nachdem die monatliche Zahlung hätte erfolgen sollen.

Allein die fehlende Anhörung und der verspätete Bescheid machten einen Widerspruch gegen die Zahlungseinstellung für April möglich. Zudem haben wir für die Zukunft einen Widerspruch auf der Grundlage eingelegt, dass der Ratsuchende jedenfalls Ansprüche aus Sozialhilfe hat. Bis zur Klärung, ob das Jobcenter oder der Sozialhilfeträger für Leistungen an den Ratsuchenden zuständig sind, hat der Ratsuchende zudem auf jeden Fall ein Recht auf Zahlungen des Jobcenters.

Nun warten wir ab, ob gegebenenfalls noch ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung zur Zahlung der Leistungen erforderlich wird.

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Victoria Kurtenbach, Studentin

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