Die erste Veranstaltung der Fachgruppe „Legal Tech“ des Bucerius Alumni e. V. begann mit einer Begriffsbestimmung. Einig waren sich die Diskutanten darin, dass „Legal Tech“ mehr bedeuten müsse als die bloße Erleichterung von Büroarbeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei. Vielmehr gehe es um Software, die die Beantwortung spezifisch rechtlicher Fragen erleichtert oder gar übernimmt. Wie genau Computer Anwälte hierbei schon jetzt unterstützen können, vor allem aber welches Potential die Nutzung von Algorithmen mit der fortschreitenden Entwicklung künstlicher Intelligenz für die Juristerei haben wird, war Thema einer angeregten Diskussion.
Am 20. Oktober 2016 sind die Alumni Corinna Coupette, Informatikstudentin und Promovendin zur Netzforschung im Recht, Dr. Gernot Halbleib, Legal Tech Unternehmer und Berater, Dr. Lukas Mezger, Rechtsanwalt im Medien- und IT-Recht und stellvertretender Vorsitzender des Wikimedia Deutschland e. V. und Philipp Sahrmann, Informatikstudent, IT-Berater, Entwickler und Doktorand hierfür an ihre Alma Mater zurückgekehrt.
Unter der Moderation von Alumnus Dirk Hartung rückten an diesem Abend schnell grundlegende Fragestellungen in den Fokus und wurden von den Teilnehmern interdisziplinär beleuchtet. Ist für die Anwendung von Algorithmen ein rein funktionales Rechtsverständnis nötig? Wenn es nämlich die Aufgabe des Rechts ist, gesellschaftliche Probleme zu lösen, liegt der Nutzen von Software dann darin, diese Probleme besser lösen zu können? Was bedeutet „besser“ – lediglich schneller und billiger? Nach der Ziel- und Sinnfrage wurden die Grenzen der Technologie erörtert: Inwieweit verhindert die Ambiguität rechtlicher, natürlicher Sprache die Übersetzung in eine formale Programmiersprache, in der jeder Ausdruck eine festgesetzte Bedeutung hat? Kann eine Software nicht nur zu vertretbaren rechtlichen Antworten gelangen, sondern eventuell sogar bei der Rechtsentwicklung mitwirken? Konsens herrschte unter den Teilnehmer darüber, dass für die kontinuierliche Beantwortung dieser Fragen nicht nur Informatiker, sondern auch gebildete Juristen gewonnen werden müssen und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unverzichtbar bleibt. Die Teilnehmer machten während der gesamten Podiumsdiskussion regen Gebrauch von der Möglichkeit, sich interaktiv zu beteiligen. Sie konnten ihre Fragen auf einem Google-Doc stellen, die dann per Beamer auf einer Leinwand über den Köpfen der Gesprächesteilnehmern für alle sichtbar waren.