"Let's talk about money" - Rechtsprechung des BAG

Dr. Rüdiger Linck erläutert die aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt im Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar für Norddeutschland

Forschung & Fakultät |

Auf Einladung von Professor Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School), Prof. Dr. Hartmut Oetker (Christian Albrechts-Universität Kiel) und Prof. Dr. Claudia Schubert (Universität Hamburg) war am 3. Februar 2022 der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Rüdiger Linck, im Rahmen des Arbeitsrechtlichen Praktikerseminars für Norddeutschland zu Gast. Fast 200 Teilnehmer*innen nutzten die Gelegenheit, die Zusammenfassung der aktuellen Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt aus erster Hand zu erfahren.

 

Der Referent Dr. Rüdiger Linck

Linck studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und trat im August 1989 in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein. Seit Juli 2001 ist er am Bundesarbeitsgericht, wo er seit Oktober 2017 den Vorsitz des Fünften Senats innehat. Dieser ist im Wesentlichen für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz zuständig.

 

Spannende Themen aus aktueller Rechtsprechung

Aus den Rechtsgebieten „seines“ Fünften Senats hatte Linck auch die spannende aktuelle Rechtsprechung ausgewählt. In einem ersten Abschnitt widmete er sich dem Annahmeverzug nach § 615 S. 1 BGB. Hier ging es insbesondere um spezielle Fragen der Leistungsfähigkeit, der Anrechnung anderweitigen Erwerbs und des Annahmeverzugs bei Betriebsübergang.

In einem zweiten Abschnitt wurde der Themenbereich Freistellung vertieft besprochen. Dabei wurde insbesondere darauf eingegangen, wie Wettbewerbsverbote in diesem Zusammenhang zu behandeln sind und was bei der Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen beachtet werden muss.

 

Betriebsrisiko in der aktuellen Pandemie

Besonders erwartet waren Ausführungen zum Thema Betriebsrisiko in der aktuellen Pandemie. Aus diesem Bereich hatte der Referent eine vielbeachtete Entscheidung aus dem Jahr 2021 mitgebracht (BAG 13.10.2021 – 5 AZR 211/21). Linck ordnete den Sachverhalt zunächst ein und zeigte auf, dass zwischen verschiedenen Fällen der Betriebsschließungen unterschieden werden muss. Danach ging er auf den relevantesten und umstrittensten Fall ein – die Betriebsschließung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verfügung. Hier wurde nicht nur die Ansicht des Fünften Senats dargestellt. Linck setzte sich darüber hinaus auch mit den Arguementen der Gegenansicht kritisch auseinander.

Die vorgestellte Rechtsprechung aus den unterschiedlichen Bereichen rund um das Thema Entgelt nutzte er dabei auch dafür, den anwesenden Anwält*innen an vielen Stellen praktische Beratungshinweise mitzugeben.

 

Lebhafte Diskussionen

Die Veranstaltungen fand unter strenger Einhaltung eines umfangreichen Hygienekonzepts im Auditorium der Bucerius Law School statt. Das ermöglichte in einer besonderen Gesprächsatmosphäre einen lebendigen Austausch der Teilnehmer*innen mit dem Referenten. Dieser hatte dafür nach jedem Themenblock Zeit für Fragen eingeräumt. Dabei wurde insbesondere diskutiert, inwiefern die jeweiligen Inhalte auf vergleichbare Fälle übertragbar sind.

Das nächste Arbeitsrechtliche Praktikerseminar findet am 2.2.2023 statt. Vortragen wird RiBAG Dr. Regine Winter.

Die Veranstalter danken dem Hamburg Verein für Arbeitsrecht e.V. für die großzügige finanzielle Unterstützung der Veranstaltung.

Text

Thilo Strüfing

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