Am Abend des 19. März 2018 veranstaltete das kürzlich gegründete Center for International Dispute Resolution der Bucerius Law School die erste Auflage der Luther Dispute Resolution Lecture. Thema des Abends war die kurz zuvor ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu bilateralen Investitionsabkommen innerhalb der Europäischen Union in der Rechtssache "Achmea".
Die Eröffnung nahmen Professor Dr. Karsten Thorn, einer der Direktoren des Center for International Dispute Resolution, und Dr. Richard Happ, Partner bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, vor.
Anschließend stellte ein Vortrag von Professor Dr. Dres. h.c. Burkhard Hess, Direktor des Max Planck Instituts Luxemburg für Internationales, Europäisches und Regulierungsprozessrech den ersten Teil der Lecture dar. Zunächst gab Hess einen kurzen Überblick über Fakten und Entscheidungsgründe des Falles, und betrachtete diesen vor dem Blickwinkel des Europäischen Unionsrechts. Anschließend folgte eine Beurteilung der möglichen Folgen des Urteils sowie der Urteilsgründe für sowohl das anhängige Verfahren als auch für weitere, möglicherweise ähnliche, Szenarien.
Den zweiten Teil der Lecture stellte eine Diskussionsrunde, welche von Hess und Thorn geleitet wurde, dar. Teilnehmer dieser Diskussionsrunde waren neben Dr. Ralf Willer, Counsel bei Hengeler Mueller in Berlin, und Daniel Segoin, Abgeordneter des französischen Außenministeriums zum EuGH, auch Dr. Stephan Wilske, Partner bei Gleiss Lutz in Stuttgart. Nachdem die Beteiligten zunächst eine kurze persönliche Einschätzung zu dem Urteil und dessen Folgen abgegeben hatten, entwickelte sich eine interessante Diskussion zwischen dem Panel und den anderen Gästen der Lecture.
Die Teilnehmenden hatten anschließend die Möglichkeit, die aufgeworfenen Punkte im Rahmen eines Empfanges in der Rotunde weiter zu vertiefen.