Mexikanischer Jurist wird Rechtsanwalt in Deutschland

Die Geschichte eines mexikanischen Juristen, der von einem MLB-Studenten an der Bucerius Law School in Hamburg zur deutschen Anwaltszulassung kam.

Was waren Ihre ersten Eindrücke von der Bucerius Law School?

Ich habe das MLB-Programm an der Bucerius Law School im August 2012 begonnen, fast ein Jahr nachdem ich die mexikanische Anwaltsprüfung bestanden hatte. Während der ersten zwei Wochen an der Bucerius Law School habe ich für die Einführung in das Programm und die Fakultät sowie dem Austausch mit meinen Mitstudierenden genutzt.

Ich war sehr beeindruckt von der Qualität der Vorlesungen und der internationalen Ausrichtung des MLB-Programms. Vom ersten Tag an habe ich von erstklassigen Lehrenden zusammen mit sehr kompetenten (und freundlichen) jungen Berufstätigen aus der ganzen Welt gelernt. Nach meinen ersten Tagen als Teil der MLB-Gemeinschaft war mir klar, dass meine Zeit an der Hochschule eine sehr bereichernde Erfahrung sein würde, sowohl auf akademischer als auch auf persönlicher Ebene.

 

Wie haben Sie von der Teilnahme am MLB-Programm profitiert?

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das MLB-Programm meine berufliche und persönliche Entwicklung umfassend gefördert hat. Ich hatte die Möglichkeit, an anspruchsvollen Vorlesungen teilzunehmen und zugleich mein Verständnis für wirtschaftsbezogene Themen weiterzuentwickeln.  Auch mein kaufmännisches Verständnis konnte ich während des MLB-Programms noch weiter verfeinern.

Der Ausbau eines sehr soliden beruflichen Netzwerks und die neu entstandenen Freundschaften während dieser Zeit sind für mich ebenfalls sehr wertvoll gewesen.

 

Was haben Sie vor allem während Ihres Studiums an der Bucerius Law School gelernt?

Aus beruflicher Sicht hat mir das MLB-Programm das Rüstzeug für die Beratung in internationalen Unternehmensangelegenheiten und ein besseres Verständnis für die grundlegenden geschäftlichen Implikationen des Rechtsberufs gegeben. Themen wie Unternehmensfinanzierung, Verhandlungen und strategisches Management haben mir einen soliden Überblick über die treibenden Kräfte der Wirtschaftstätigkeit vermittelt.

Ebenso haben sie es mir ermöglicht, bei der Rechtsberatung einen Ansatz zu entwickeln, der rechtliche Risiken im Zusammenhang mit finanziellen und organisatorischen Fragen erkennt und mindern kann. Soft Skills, die ich während meines Studiums an der Bucerius Law School entwickelt habe, sind insbesondere meine Verhandlungs-, Technik- und Risikobewertungsfähigkeiten.

 

Welchen Rat würden Sie Studierenden geben, die ihr MLB-Studium an der Bucerius Law School beginnen?

Ich ermutige die Studierenden, so früh wie möglich kurz- und mittelfristige berufliche und persönliche Ziele festzulegen. Ein klarer und umsetzbarer Entwicklungsweg wird es ihnen ermöglichen, das Beste aus ihrer Zeit an der Bucerius Law School und den Möglichkeiten, die sie während Ihres Studiums haben werden, zu machen.

 

Was waren Ihre größten Herausforderungen beim Bestehen des deutschen Staatsexamens?

Da ich ursprünglich aus Mexiko komme, waren die Erfüllung der zahlreichen Anforderungen für die Anwaltsprüfung und die Vorbereitung darauf in weniger als einem Jahr die größte Herausforderung. Vor allem, weil ich das alles gemacht habe, während ich zusätzlich Vollzeit als Unternehmensjurist gearbeitet habe.

Das Gesetz über den Europäischen Rechtsbeistand (EuRAG) stellt strenge fachliche und akademische Anforderungen an die Zulassung zur Eignungsprüfung nach §§ 16 ff. EuRAG. Dazu gehören die Beherrschung der deutschen Sprache (C2-Level), eine einschlägige Berufserfahrung in Angelegenheiten mit Bezug zum deutschen Recht und auch europäische Studiennachweise.

Nach der Zulassung müssen sich die Kandidierenden auf die Eignungsprüfung vorbereiten, die dem 2. Staatsexamen ähnlich ist.

 

Wie unterscheiden sich Ihre Erfahrungen mit der Prüfung von denen deutscher Studierenden?

Deutsche Studierende legen zwei Staatsexamina ab. Das Erste nach Abschluss des Studiums und das Zweite nach Abschluss des Rechtsreferendariats. Die Kandidierenden, die beide Prüfungen bestehen, erhalten die Befähigung zum Richteramt, die ihnen wiederum die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin ermöglicht.

In Anbetracht meiner internationalen Berufsqualifikation habe ich mich entschieden, die oben genannte Eignungsprüfung auf der Grundlage meiner Zulassung zur spanischen Anwaltskammer als Abogado abzulegen. Zu diesem Zweck habe ich nach Abschluss des MLB-Programms über sechs Jahre lang studiert und gleichzeitig Vollzeit als Unternehmensjurist gearbeitet, um die erforderlichen beruflichen Anforderungen zu erfüllen.

Die erste akademische Phase des Prozesses hat 2015 begonnen und umfasst die Akkreditierung meines mexikanischen LL.B. in Spanien sowie den Abschluss sowohl eines zweiten Masterstudiums an einer renommierten Universität in Madrid als auch der spanischen Anwaltsprüfung. Die zweite Phase bestand aus der Vorbereitung auf die schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die die Eignungsprüfung umfassen.

 

Welchen Beruf ergreifen Sie nach dem deutschen Staatsexamen?

Ich werde weiterhin im Rahmen meiner drei Berufszulassungen (Deutschland, Spanien und Mexiko) als Anwalt tätig sein. In den kommenden Jahren werde ich mich auf die Beratung von deutschen und internationalen Unternehmen und Privatpersonen konzentrieren, die Geschäftsbeziehungen in der Europäischen Union und in Lateinamerika aufbauen und entwickeln wollen.

Ich strebe an, in zwei Fachgebieten Fachanwalt zu werden und in einigen Jahren zu promovieren. Mein nächstes langfristiges Ziel ist es in Deutschland Notar zu werden.

 

Herr Vera Martinez, vielen Dank für das Interview.

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