Arbeit als Sachverständige im Bundestag
Als Expertin für das Stiftungs- und Non-Profit-Recht werde ich regelmäßig im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags und von den Landesparlamenten angehört. Etwa bei der letzten Reform des Stiftungsrechts 2021, den anschließenden Überarbeitungen der Landesstiftungsgesetze sowie Ende 2022, als es um die Einführung der virtuellen Mitglieder- und Organversammlung im Vereins- und Stiftungsrecht ging.
Mir liegt die Arbeit als Sachverständige sehr am Herzen. Meine Mitarbeitenden und ich forschen dazu, wie das Recht ausgelegt und gestaltet werden muss, damit es funktioniert. Mit diesem Wissen möchten wir zur Fortentwicklung des rechtlichen und steuerlichen Rahmens für gemeinnützige Organisationen beitragen – und die Arbeit als Sachverständige gibt mir die Chance dazu.
Expertise für Abgeordnete und Gesetze
Die Abgeordneten können nicht auf allen Gebieten Expertise haben. Wir Sachverständigen sind Spezialisten auf unseren Gebieten, wissen mehr über Zusammenhänge und Systematiken. Ich versuche, einen möglichst breiten Fokus zu legen. Wie werden Probleme in anderen Ländern gelöst? Wie funktionieren unterschiedliche Rechtsformen und Rechtsformkombinationen und wo liegt ihr sinnvoller Einsatzbereich?
Als Wissenschaftlerin kann ich in den Anhörungen wichtige Hintergründe liefern und rechtspolitisch Stellung beziehen. Dabei äußere ich selbstverständlich auch Bedenken oder Kritik – manche Dinge sind so, wie sie von der Politik geplant sind, einfach nicht umsetzbar. Das kommt bei den Abgeordneten nicht immer gut an, aber dafür sind wir Sachverständigen auch da. Wir können nichts bestimmen, aber Missverständnisse ausräumen.
Herausforderung Anhörung und Umsetzung
Diese Art der Mitgestaltung kann sehr bereichernd sein. Gleichzeitig ist sie herausfordernd. Denn die Zeit für die Anhörungen ist oft knapp. Dann gilt es, in klaren und mitunter eindringlichen Worten sinnvolle Lösungen zu präsentieren und komplexe Sachverhalte so herunterzubrechen, dass die Abgeordneten ein gutes Verständnis entwickeln können.
Gerade bei umfangreichen und dogmatisch anspruchsvollen Rechtsgebieten wie dem Stiftungsrecht wäre eine intensivere gemeinsame Vorarbeit von Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik sinnvoll. Dennoch: Ich bin immer stolz, wenn sich Vorschläge, die in den Anhörungen vorgebracht werden, durchsetzen und der Gesetzentwurf tatsächlich geändert wird.
Aus Forschungsheft 2022 | 2023
