Am 24. und 25. Januar 2017 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) verhandelt. Das Gesetz ist bereits 2015 in Kraft getreten und regelt, dass bei mehreren kollidierenden Tarifverträgen derjenige verdrängt wird, dessen Gewerkschaft im betroffen Betrieb die Minderheit hat. Kleinen Gewerkschaften wird lediglich ein Anhörungsrecht sowie ein Anspruch eingeräumt, den Mehrheitstarifvertrag nachzuzeichnen.
Gegen das Gesetz wurde gleich mehrfach Verfassungsbeschwerde eingereicht. Professor Dr. Matthias Jacobs, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School, vertrat dabei im Prozess die Flugbegleitergewerkschaft UFO. Zusammen mit den anderen Beschwerdeführern ist er überzeugt, dass das Gesetz ein ungerechtfertigter Eingriff in die in Art. 9 III Grundgesetz gewährleistete Tarifautonomie und daher verfassungswidrig ist.
Um ihn bei der mündlichen Verhandlung zu unterstützen und das Bundesverfassungsgericht in Aktion zu erleben, wurde Professor Jacobs von zwei Mitarbeitern seines Lehrstuhls und zwei Doktoranden aus dem kollektiven Arbeitsrecht begleitet, von denen einer ab März seine Referendarstation am Bundesverfassungsgericht absolvieren wird. Zudem nahm mit Dr. Johannes Völcker ein ehemaliger Student und Alumnus der Bucerius Law School auf Seiten der Lufthansa an der Verhandlung teil.
Abzuwarten bleibt, ob sich die Reise auch prozessual gelohnt hat. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.