Privatautonomie: Natürliches Phänomen oder Konstruktion des Rechts?

Gegenwartsdebatten über einen rechtlichen Grundbegriff

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Am 14. Oktober 2014 eröffneten Professor Dr. Anne Röthel und Professor Dr. Christian Bumke im Moot Court der Bucerius Law School die von ihnen konzipierte Veranstaltungsreihe zum Thema Autonomie im Recht. Im Rahmen dieser Ringvorlesung werden Experten aus verschiedenen Fachgebieten den Begriff der Autonomie aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und über Fragen der Autonomie diskutieren.

Nach einem kurzen Ausblick auf die kommenden Veranstaltungen stellte Röthel die Privatautonomie als Grundbegriff des Privatrechts vor. Jede Frage des Privatrechts betreffe im Grunde den Inhalt und die Grenzen der Privatautonomie, die einem ständigen Wandel der Gesellschaft und der Wissenschaften unterliege. Im weiteren Verlauf ihres Vortrags gab Röthel einen kurzen Überblick über die wissenschaftlichen Debatten zu diesem Thema. Sie kritisierte, dass nur Zurücknahmen der freien Entfaltungsmöglichkeiten wissenschaftlich verarbeitet würden, nicht aber Eröffnungen. Zudem werde Privatautonomie oft als Grund für Gesetzesänderungen angegeben, die in Wirklichkeit auf veränderten Verkehrsbedürfnissen beruhen.

Den zweiten Teil der Veranstaltung bildete Bumkes Vortrag über Autonomie als Grundelement privatrechtlicher Ordnungsbildung. Nach einer Annährung an die grundsätzliche Bedeutung des Autonomiebegriffs stellte Bumke Autonomie als eigenständigen rechtsdogmatischen Ordnungsbegriff dar. In diesem Zuge wurde auch die Selbstbestimmung als heterogenes Konzept diskutiert. Der Auftakt der Vorlesungsreihe wurde im Anschluss durch eine lebhafte Diskussion über Einzelaspekte abgerundet.

Text

Franziska Mauritz, studentische Redakteurin

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