Protestcamps zum G20-Gipfel in Hamburg: Die Polizei als letzte Instanz?

Ein Beitrag von Johannes Franke und Nico Schröter, wissenschaftliche Mitarbeiter der Bucerius Law School, auf "Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht".

Forschung & Fakultät |

Zelte in Ordnung – nein, doch nicht!? In der Nacht auf Sonntag hebt das VG Hamburg die sofortige Vollziehbarkeit einer Polizeiverfügung auf, die u.a. den Aufbau von Schlafzelten im Rahmen eines „Protestcamps“ im Elbpark Entenwerder verbietet. Nur 24 Stunden später hält dasselbe Gericht den Sofortvollzug des erneut ausgesprochenen Übernachtungsverbots für rechtmäßig – zu diesem Zeitpunkt hatte die Polizei den Aufbau des Camps bereits gewaltsam verhindert. Die Vorgänge machen faktische Defizite des verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes im Versammlungsrecht sichtbar. Die abrupte Kehrtwende des VG schärft dabei das Bewusstsein für den politischen Druck, den polizeilich geschaffene Fakten auf die Judikative ausüben können...

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