Rechtsnische Investmentrecht

Vortrag über die Auswirkungen des neuen Kapitalanlagengesetzesbuchs

Am 23. Oktober 2014 konnten interessierte Studierende im Rahmen der Veranstaltungsreihe ”Rechtsnische” einen Einblick in das Rechtsgebiet des Investmentrechts gewinnen. Birthe Vollers, Rechtsanwältin und Senior Counsel bei der Deutschen Bank AG, und ihre Kollegin Eva Riechwald stellten in ihrem Vortrag die Auswirkungen des Kapitalanlagengesetzesbuchs auf die Fondsbranche dar. Auch wenn es ihm oft nicht bewusst ist, wirkt sich das Investmentrecht auch auf den Bankbesuch eines Durchschnittsbürgers aus – Lebensversicherungen oder private Altersvorsorgen sind oftmals in Fonds angelegt.

Riechwald erklärte in ihrem Vortrag zunächst die Unterscheidung zwischen Publikums- und Spezialfonds sowie offenen und geschlossenen Fonds. In Publikumsfonds kann jede Privatperson Geld anlegen, in Spezialfonds können nur juristische Personen oder professionelle Anleger einzahlen. Offene Fonds bieten dem Anleger durch das tägliche Rückgaberecht der Anteilsscheine Sicherheit, zudem werden sie durch die Verwaltungs- und Verwahrstelle kontrolliert. Geschlossene Fonds werden ohne diese Kontrollinstanzen zentral durch eine GmbH & Co. KG gesteuert.

Im Anschluss stellte Vollers die Änderungen durch das Kapitalanlagengesetzesbuch dar. Bei den offenen Fonds wurden nur Einzelaspekte, wie beispielsweise die stärkere Regulierung des Vertriebs, geändert; die geschlossenen Fonds hingegen wurden komplett neu gestaltet und haben sich den offenen Fonds angenähert. Auch hier gibt es jetzt eine Verwaltungs- und Verwahrstelle, die die Prozesse kontrolliert, zudem wurden die Vermögensgegenstände gesetzlich reguliert.

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Franziska Mauritz, studentische Redakteurin

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