Victor Klene und Tim Maciejewski, wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen, haben auf Einladung der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. an einer rechtsvergleichenden Konferenz in Moskau teilgenommen.
In den Räumen der Russischen Rechtsakademie des Justizministeriums der Russischen Föderation wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Non-Profit-Organisationen in Deutschland und Russland gegenübergestellt. Nach einer Eröffnung durch Prof. Dr. Boris Yazelenko, Prorektor für wissenschaftliche Arbeit der Russischen Rechtsakademie des Justizministeriums der Russischen Föderation gaben Victor Klene und Tim Maciejewski einen Überblick über zivilrechtliche Organisationsformen und steuerliche Förderung nach deutschem Recht. Unter Moderation von Prof. Dr. Vadim Vinogradov, Leiter des Lehrstuhls für Verfassungsrecht und Internationales Recht an der Russischen Rechtsakademie des Justizministeriums der Russischen Föderation, und Dr. Roman Bondarchuk, Dozent an diesem Lehrstuhl, wurden sodann Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Rechtslage in Russland thematisiert.
Dabei zeigte sich, dass in beiden Ländern ähnliche Fragestellungen diskutiert werden, beispielsweise zum verbleibenden Einfluss eines Stifters auf die von ihm gegründete Stiftung oder zu den Grenzen politischer Tätigkeit durch Non-Profit-Organisationen. Die Konferenzteilnehmer – unter ihnen auch Mitarbeiter des Justizministeriums und ein Abgeordneter der Staatsduma - stimmten darin überein, dass die jeweilige nationale Diskussion von einem rechtsvergleichenden Blick auf eine andere Rechtsordnung nur profitieren kann. Das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht könnte insoweit eine Inspirationsquelle für anstehende Reformen in der russischen Gesetzgebung darstellen.