Am 12. Februar 2021 veröffentlichte der Bundesrat eine Stellungnahme zum “Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften”. Auf den ersten Blick kann der Eindruck entstehen, als habe die Stellungnahme wenig Relevanz für das juristische Studium. Bei genauerer Betrachtung enthält sie aber einen Vorschlag, der für Jurastudierende tatsächlich Auswirkungen haben könnte. Der Entwurf beabsichtigt, die Darstellung der Examensnote auf dem Zeugnis ändern. Wo bislang die „Gesamtnote“ steht, welche sich zu 70% aus der Staatlichen Prüfung und zu 30% aus der Universitären Schwerpunktprüfung ergibt, sollen nun nur noch die Einzelnoten getrennt ausgewiesen werden.
Größere Vergleichbarkeit durch Abschaffung der Gesamtnote?
Das ist zum einen überraschend, weil das Gesetzgebungsverfahren bislang keinen Anhaltspunkt für eine solche Änderung enthielt. Zum anderen werden in der Sache erhebliche Bedenken gegen einen solchen Schritt vorgebracht, vor allem vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF). Der Bundesrat möchte eine größere Vergleichbarkeit zwischen den Studierenden verschiedener Fakultäten und Schwerpunkte herstellen. Allerdings bestünden insofern auch andere Mittel, so der BRF. Wolle man die mangelnde Vergleichbarkeit angehen, könne dies auch durch eine Vereinheitlichung von Prüfungsanforderungen erfolgen.
Entwertung des Schwerpunktbereichs droht
Das Ziel des Schwerpunktbereichs ist die Förderung der Wissenschaftlichkeit im Jurastudium durch die längere vertiefte Befassung mit einem Thema. Der BRF warnt: Durch den Gesetzesentwurf drohe der Schwerpunkt an Bedeutung zu verlieren, da Studierende den Aufwand für einen Studienabschnitt reduzieren dürften, der nicht in die Endnote eingeht. Der Vorschlag stößt somit auf ein geteiltes Echo. Wenn die Bedeutung des Schwerpunktbereichs geschmälert wird, erscheint auch eine langfristige Abschaffung nicht ausgeschlossen.
Reaktionen von Lehrenden und Studierendenschaft
Aus diesen Gründen spricht sich eine Mehrheit der Lehrenden und Studierenden dagegen aus. Eine Petition des BRF hat aktuell über 8.000 Unterschriften. Stellvertretend für viele Kolleg*innen sagt die Präsidentin der Bucerius Law School, Prof. Dr. Dr. h.c. Katharina Boele-Woelki: „Für die Beibehaltung des status quo gibt es viele Gründe. Mich überzeugt am meisten, dass die Kandidat*innen nach der Schwerpunktbereichsprüfung bereits mit einer 30% Sicherheit in die staatliche Prüfung reingehen können, deren Erfolg oft nicht vom Können, sondern von viel Glück abhängig ist.“ Auch weist sie darauf hin, dass es für die Herstellung von Vergleichbarkeit im Schwerpunktstudium andere Wege gebe: „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!“
Die Studierenden der Bucerius Law School haben die Zeit im Schwerpunkt meist als sehr bereichernd empfunden. Auf Instagram rufen Hochschule, Studierendenvertretung und Alumni-Verein daher unter #SchwerpunktLiebe und #SchwerpunktRetten dazu auf, die schönsten Schwerpunkt-Erinnerungen zu teilen.