Rundgespräch Autonomie im Recht

Autonomie wird in einer langen Tradition zu den Grundbegriffen des Rechts gezählt. Doch hat bereits die Ringvorlesung des Jahres 2014/2015 an der Bucerius Law School gezeigt, wie unübersichtlich die dazu geführten Debatten verlaufen, nicht nur, aber auch in der Rechtswissenschaft.

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Daran anknüpfend haben Professor Dr. Anne Röthel und Professor Dr. Christian Bumke am 29. und 30. April 2016 zu einem Rundgespräch an die Bucerius Law School eingeladen. Das Rundgespräch ermöglichte im kleinen Kreis von 18 Professor/innen sowie Nachwuchswissenschaftler/innen und Studierenden einen fruchtbaren Austausch über die jeweiligen fachdisziplinären Ursprünge hinaus. Verschiedenste Grundlagen- und dogmatische Fächer trafen aufeinander und konnten einander „irritieren“ und bereichern: Rechtsphilosophie, Spieltheorie, Systemtheorie, ökonomische Analyse, Rechtsgeschichte, Geschlechterforschung, Europäisches Vertragsrecht, öffentliches und privates Familienrecht und viele mehr. Das Rundgespräch wurde ermöglicht durch großzügige finanzielle Unterstützung des Bucerius Alumni e.V.

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Philipp Poitiers, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

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