Saskia Constanze Zellerhoff legt Arbeit über Familienschiedsgerichtsbarkeit vor

Saskia Constanze Zellerhoff schließt Promotionsverfahren ab

Am 1. Oktober 2010 hat Saskia Constanze Zellerhoff (geb. Lau) mit einem Vortrag und anschließender Aussprache zur Arbeitszeiterfassung im Lichte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 ihr Promotionsvorhaben erfolgreich abgeschlossen. Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Professor Dr. Christian Bumke als Vorsitzender, Professorin Dr. Anne Röthel und Professorin Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki.

Zellerhoffs Dissertation zum Thema "Die Familienschiedsgerichtsbarkeit in Recht und Praxis – eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und englischen Rechts" wurde von Boele-Woelki betreut. Das Zweitgutachten erstellte Professor Dr. Stefan Kröll.

Vor allem im Familienrecht droht die Gefahr, dass lange, kontradiktorische Gerichtsprozesse zur finanziellen sowie emotionalen Zerreißprobe für die Beteiligten werden. Vor diesem Hintergrund haben alternative Konfliktbeilegungsmethoden in der Familienrechtspraxis an Bedeutung gewonnen und insbesondere die Mediation hat Einzug in das Familienrecht gefunden. In der wissenschaftlichen Arbeit werden die Bedeutung und Relevanz von Schiedsverfahren als Konfliktbeilegungsmethode im deutschen und englischen Familienrecht und dessen Praxis untersucht.

Zellerhoff studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School (Jahrgang 2010) und an der Université Paris 1 Sorbonne-Panthéon. Derzeit absolviert sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht.

<link internal link in current>Mehr erfahren über Promotion und Habilitation an der Bucerius Law School.

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