Sektorkopplung im Energieregulierungsrecht

Die Dissertation von Dr. Anna Brinkschmidt, LL.M. (Berkeley) ist erschienen.

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In diesem Jahr erschien die Dissertation von Dr. Anna Brinkschmidt, LL.M. (Berkeley), welche sie während ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am CECS unter der Betreuung von Prof. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley), akademischer Direktor am CECS, verfasste. Ihre Dissertation trägt den Titel: „Sektorkopplung im Energieregulierungsrecht - Eine Untersuchung anhand der Referenztechnologien Kraft-Wärme-Kopplung, Power-to-Gas und Elektromobilität“. 

Unter Sektorkopplung versteht man die energetische Verknüpfung des Stromsektors mit dem Wärme-, Verkehr- und Industriesektor. Klimawissenschaftliche Szenarien und die Politik betrachten sie als einen der Schlüssel zur Treibhausgasneutralität. Trotz der politischen Förderabsicht sind Sektorkopplungstechnologien gegenüber ihrer fossilen Konkurrenz jedoch (noch) nicht wettbewerbsfähig. Ihre Regulierung ist komplex und unübersichtlich im Energierecht verteilt. Die Arbeit untersucht, wie das Energieregulierungsrecht die Sektorkopplung derzeit erfasst und zukünftig unter Berücksichtigung rechtlicher und außerrechtlicher Maßstäbe fördern soll, damit sie sich angesichts der fortschreitenden Klimakrise rasch am Markt durchsetzen kann. Methodisch fußt die Untersuchung auf dem steuerungstheoretischen Ansatz der Neuen Verwaltungsrechtswissenschaft.

Im ersten Teil ihrer Dissertation stellt Brinkschmidt die Sektorkopplung sowie die Ziele einer energierechtlichen Regulierung vor. Im zweiten Teil zeigt sie am Beispiel der drei Referenztechnologien (Kraft-Wärme-Kopplung, Power-to-Gas und Elektromobilität), die in ihrer Gesamtheit für die Sektorkopplung repräsentativ sind, dass das derzeitige Regulierungsregime der Sektorkopplung technologiespezifisch ausgestaltet und dabei unterschiedlich weit entwickelt ist. Sie analysiert den jeweils technologiespezifischen Änderungsbedarf und entwickelt Ideen, um den Rechtsrahmen und die Förderung so zu gestalten, dass sie den Regulierungszielen – Klimaschutz und Versorgungssicherheit – dienlich sind. Im dritten Teil erarbeitet Brinkschmidt über die Referenztechnologien hinaus Regulierungsansätze, die zumindest teilweise zu einer Harmonisierung der Regulierung der Sektorkopplung führen könnten. Sie leistet damit einen Betrag, das technologieübergreifend bestehende Spannungsfeld zwischen wettbewerbsgetriebener und staatlich geförderter, möglichst schneller Etablierung der Technologien sowie zwischen Investitionssicherheit und Anpassungsoffenheit ein Stück weit aufzulösen. 

Die Dissertation erschien bei Mohr Siebeck als 24. Band der Studien zum Regulierungsrecht.

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CECS

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