Am 17. Mai 2016 lud die Hochschulgruppe Sportrecht zu einem Vortragsabend ein, der das Verhältnis von sportverbandsrechtlichen Regeln und Kartellrecht thematisierte. Zu diesem Anlass kehrte Alumnus Dr. Stefan Horn an seine akademische Ausbildungsstätte zurück und erklärte den Studierenden das Rechtsgebiet, mit dem er sich nun in der beruflichen Praxis beschäftigt. Horn gab zunächst einen historischen Überblick über die Konstellationen, in denen Sportverbandsregeln und Kartellrecht kollidierten und erläuterte wie diese Widersprüche aufgelöst wurden.
Anschließend ging Horn auf aktuelle Fälle ein und diskutierte mit den Studierenden über das neue Spielervermittler-Reglement des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sowie die Beschwerde gegen den Third-Party-Ownership-Ban der FIFA bei der Europäischen Kommission. Insbesondere widmete er sich auch der Klage von Claudia Pechstein nach ihrer Dopingsperre. Nachdem der Internationale Sportgerichtshof (CAS) zu ihren Ungunsten entschieden hatte, steht nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus, die weitreichende Folgen für das Sportrecht haben könnte. Außerdem ging Horn auf die Entscheidung des Bundeskartellamts ein, hinsichtlich der Vermarktung der TV-Rechte durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) eine Non-Single-Buyer-Rule durchzusetzen. Im Dialog mit dem Publikum diskutierte er auch über eine Einzelvermarktung der Vereine als Alternativlösung – besonders die Praktikabilität eines Zentralvermarktungsverbots und mögliche Folgen für den Wettbewerb sorgten für eine lebhafte Diskussion. Auch die anschließende Runde zum persönlichen Austausch in lockerer Atmosphäre stand ganz im Zeichen des Sports: Statt Brezeln und Wein gab es Bier und Snacks.