Eine gängige Unterteilung des Rechts erfolgt in die drei Säulen
- öffentliches Recht,
- Privatrecht,
- Strafrecht.
Das Öffentliche Recht (unter Studierenden häufig als ÖffRecht abgekürzt) regelt die Rechtsverhältnisse Einzelner oder juristischer Personen dem Staat gegenüber, wie zum Beispiel das Steuerrecht.
Das Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse privater Akteure untereinander, beispielsweise, wenn man einen Kaufvertrag abschließt oder einen Konflikt mit seinem Vermieter hat.
Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und, bei Nichteinhaltung dieses Verbots, mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft sind.
Alle drei oben genannten Rechtsgebiete sind Pflichtfächer in einem Jurastudium. Man muss sich nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festlegen. Ganz im Gegenteil: du lernst alle Rechtsgebiete kennen.