Rund 40 Gäste begrüßte Professor Dr. Thomas Rönnau, Inhaber des Lehrstuhls Strafrecht I an der Bucerius Law School, am 8. Oktober 2014 in der Hochschule. In Kooperation mit der Kanzlei DLA Piper UK LLP und der Rechtsanwaltskammer Hamburg hatte er Strafrechtler und andere Juristen zum Vortrag ”Max Alsberg – Strafverteidiger, Wissenschaftler und Künstler” in den Heinz-Nixdorf-Hörsaal eingeladen.
Zunächst gab der Rechtsanwalt Professor Dr. Jürgen Taschke in einem ersten Vortrag einen Überblick über das Leben und Wirken von Max Alsberg. Nach der erfolgreichen Übernahme einiger populärer Mandate brachte er es zum bekanntesten Strafverteidiger der Weimarer Republik. Neben seiner juristischen Tätigkeit wirkte er auch künstlerisch: Alsberg schrieb unter anderem das Theaterstück ”Voruntersuchung”, das 1931 sogar verfilmt wurde. Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde Alsberg Opfer des Berufsverbots für jüdische Juristen und starb 1933 kurz nach seiner Emigration in die Schweiz.
Nach dem biografischen Überblick referierte Georg Prick in einem zweiten Vortrag über die Prozesse von Max Alsberg. Alsberg verteidigte seine Mandanten weniger auf der tatsächlichen, sondern vielmehr auf der rechtlichen Ebene. Er etablierte mit seiner engagierten und auf Rechtsstaatlichkeit beharrenden Strafverteidigung einen Stil, an den die Strafverteidiger der Bundesrepublik Deutschland später anknüpfen konnten.