
- News & Termine
- Alle News
- Tarifautonomie und Gleichbehandlung
Tarifautonomie und Gleichbehandlung
Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley), zu Gast an der Bucerius Law School.
Mit dem Spannungsverhältnis zwischen Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) und allgemeinem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) setzte sich am Abend des 10. September 2025 an der Bucerius Law School (BLS) auf Einladung des Hamburger Verein für Arbeitsrecht e.V. (HVA) Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley), Richter des Bundesverfassungsgerichts, Professor an der Humboldt-Universität zu Berlin, im überfüllten Moot Court der Hochschule näher auseinander. Er referierte nach einem launigen Grußwort von Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Präsident der BLS, den als „Jahrhundertentscheidung“ bezeichneten Beschluss des 1. Senats vom 11. Dezember 2024 zu unterschiedlich hohen tariflichen Nachtarbeitszuschlägen.
Mögliche Auswirkungen
Er stellte sich danach lange über die vorgesehene Zeit hinaus den Fragen der Teilnehmer:innen, die er allerdings teilweise nicht beantworten, sondern die Antwort der Arbeitsgerichtsbarkeit überlassen wollte, etwa bei der Frage danach, wie die „primäre Korrekturkompetenz“, die auf der Rechtsfolgenseite an die Stelle der „Anpassung nach oben“ getreten ist. Eine der spannendsten Fragen in naher Zukunft lautet, wie sich die Aussagen des Beschlusses auf unionsrechtlich überformte Rechtsbereiche auswirken werden, etwa bei der Beurteilung von tariflichen Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte, und wie sich dazu möglicherweise einmal der Gerichtshof der Europäischen Union positionieren wird. Eine „Ewigkeitsfrage“ des Tarifrechts ist jetzt jedenfalls für die Praxis endgültig beantwortet: Die Tarifparteien sind an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Wie weit deren Spielraum beim sachlichen Grund reicht, wird man im Einzelfall sehen müssen. Ausgangspunkt ist im Kernbereich der Arbeitsbedingungen die Beschränkung auf eine Willkürkontrolle.

Dissertationspreis des HVA für Dr. Anna Kristin Biedermann
Zu Beginn des Abends ist außerdem Dr. Anna Kristin Biedermann der Dissertationspreis des HVA 2025 für ihre hervorragende Dissertation über „Schutzlücke intersektionale Diskriminierung? Art. 21 Abs. 1 GRCh als Blaupause für das nationale Arbeitsrecht“ (erschienen im Verlang Mohr Siebeck) verliehen worden. Die Laudatio dazu hielt stellvertretend für die Jury (mit Prof. Dr. Holger Brecht-Heitzmann und Rechtsanwältin Dr. Nina Tholuck) dankenswerterweise Rechtsanwältin Dr. Doris-Maria Schuster.
Der Abend wurde von Teilnehmer:innen als „Sternstunde“ bezeichnet. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ein großes Dankeschön geht an alle Beteiligten, das Organisationsteam um Dr. Charlotte Schindler sowie an die Mitglieder des HVA, die die Arbeit des Vereins überhaupt erst ermöglichen.

NEWSLETTER
Der Newsletter der Bucerius Law School informiert zweimonatlich über Neuigkeiten und Termine.